EU-Kommission verklagt Malta wegen "goldener Pässe" vor EuGH

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das Ausstellen von EU-Bürgerschaften in Form sogenannter goldener Pässe "als Gegenleistung für vorab festgelegte Zahlungen oder Investitionen ohne wirklichen Bezug zu dem betreffenden Land" nicht mit den Grundsätzen der Europäischen Union vereinbar ist. Ihre nun eingereichte Klage vor dem EuGH ist der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, an dessen Ende eine Geldstrafe gegen Malta stehen kann.

Kommission warnt vor Risiken in Bezug auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption

Die Vergabe von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen ist zwar Sache der einzelnen EU-Länder. Die EU-Kommission sieht darin jedoch eine Gefahr. Die Regelung berge "insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption ernsthafte Risiken". Grund dafür ist, dass Betroffene sich unter anderem frei im Schengen-Raum bewegen können.

Regelung für russische und belarussische Staatsangehörige bereits ausgesetzt

Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Malta 2020 eingeleitet. Wegen des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine setzte Malta die Regelung für russische und belarussische Staatsangehörige bereits aus. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, teilte die EU-Kommission mit. Dennoch gewähre Malta die "goldenen Pässe" immer noch Bürgerinnen und Bürgern anderer Staaten. Damit sei der Inselstaat das einzige EU-Land, das eine solche Regelung noch anwende. Bulgarien und Zypern haben die Vergabe "goldener Pässe" bereits auf Druck der EU-Kommission gestoppt.

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 30. September 2022 (dpa).