Die vom Krisenstab der Bundesregierung am 04.03.2020 beschlossene und am 12.03.2020 geänderte Allgemeinverfügung für den Export medizinischer Schutzausrüstung wird aufgehoben. Dies teilt am 19.03.2020 das Bundeswirtschaftsministerium mit. Hintergrund sei, dass die Europäische Kommission zwischenzeitlich ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung an Drittstaaten erlassen hat.
Export in EU-Mitgliedsstaaten genehmigungsfrei
Zweck der von der EU-Kommission am 15.03.2020 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 über ein Exportverbot medizinischer Schutzausrüstung an Drittstaaten sei es, vor dem Hintergrund der erheblichen Engpasssituation in Europa bei der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung, Ausfuhren aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Im Hinblick auf ein EU-einheitliches Vorgehen werde die nationale Anordnung aufgehoben. Die geänderte Allgemeinverfügung sei am 19.03.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Der Export von Schutzausrüstung in andere EU-Mitgliedstaaten bedürfe daher keiner Genehmigung mehr.
Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020.
Zum Thema im Internet
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie hier.
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