EU-Kommission verbietet 23 gefährliche Chemikalien in Kosmetika

Ab März 2022 dürfen 23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien wegen langfristiger und schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen nicht mehr in kosmetischen Produkten in der EU verwendet werden. Ein entsprechendes Verbot für diese sogenannten CMR Substanzen (Carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances) beschloss die EU-Kommission am Freitag.

Sicherheit auch bei Importen aus Nicht-EU-Ländern

Mit dieser Entscheidung soll laut Kommission sichergestellt werden, dass die von den Europäerinnen und Europäern täglich verwendeten kosmetischen Produkte sicherer seien, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie verkauft würden und unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert worden seien. Es handele sich um die vierte Verordnung, die die Verwendung von CMR-Stoffen in kosmetischen Mitteln einschränke und/oder verbiete. Vor der Entscheidung über das Verbot seien der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) und verschiedene interessierte Kreise konsultiert worden. Im Laufe der Jahre habe die EU die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Chemikalien erheblich reduziert. Die Kommission prüfe ständig, wie der Schutz der Verbraucher auf der Grundlage des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiter verbessert werden könne.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2021.