Justiz darf wie auch Kriminalität von Grenzen nicht aufgehalten werden
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, fügte hinzu: "Kriminalität macht vor Grenzen nicht halt, ebenso wenig sollte die justizielle Zusammenarbeit dies tun. Die heutigen Vorschläge werden Staatsanwälten und Richtern helfen, schneller und wirksamer zusammenzuarbeiten. Wir müssen die digitalen Technologien optimal nutzen, um Justizbehörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen schnellen und sicheren Informationsaustausch zu ermöglichen. Dies ist entscheidend für einen einfacheren und schnelleren Zugang zur Justiz." Hierzu hat die Kommission am Mittwoch die folgenden Initiativen verabschiedet.
Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit
Mit den Vorschlägen zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU soll den Parteien die elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden oder die Einleitung von Gerichtsverfahren gegen eine Partei aus einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht werden, die Nutzung von Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen zugelassen werden und die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nationalen Behörden und Gerichten gewährleistet werden. Die Verlagerung der Kommunikation, die heute noch ausschließlich auf Papier erfolge, auf den elektronischen Kanal komme nicht nur der Umwelt zugute, sondern spare auch Zeit und EU-weit jährlich rund 25 Millionen Euro an Versand- und Papierkosten sparen.
Digitaler Informationsaustausch in Terrorismusfällen
Es bestehen zwei Vorschläge zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus und anderer Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität. Mit der Verordnung soll Folgendes erreicht werden, dass die Kommunikation zwischen Eurojust und den Behörden der Mitgliedstaaten digitalisiert wird, wobei sichere Kommunikationskanäle bereitgestellt werden sollen. Eurojust soll in die Lage versetzt werden, Verbindungen zwischen früheren und laufenden grenzüberschreitenden Terrorismusfällen und anderen Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität wirksam zu ermitteln. Auf der Grundlage der Ermittlung solcher Verbindungen sollen die Mitgliedstaaten ihre Ermittlungsmaßnahmen und ihre justiziellen Reaktionen koordinieren können.
Entwicklung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen
Der dritte Vorschlag betrifft die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen. Diese Teams werden von zwei oder mehr Staaten für spezifische strafrechtliche Ermittlungen eingerichtet. Obwohl sich diese Teams als erfolgreich erwiesen haben, habe die Praxis gezeigt, dass sie oft mit technischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Austausch sei derzeit zu langsam und aufwändig. Eine spezielle IT-Plattform würde es gemeinsamen Ermittlungsgruppen ermöglichen, Informationen und Beweismittel leichter auszutauschen und sicherer miteinander zu kommunizieren, sodass sie ihre Einsätze gemeinsam verwalten können. Das Europäische Parlament und der Ministerrat der EU werden nun über die Vorschläge der Kommission verhandeln.