Im Streit um illegale Steuervergünstigen für den
iPhone-Hersteller Apple hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen
Irland eingestellt. Zuvor hatte der Technologie-Konzern mehr als 14
Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Diese Zahlung
gleiche die Wettbewerbsverzerrung aus, teilte die Kommission am
18.10.2018 mit.
Juristische Schritte vor EuGH eingeleitet
Die EU-Wettbewerbshüter waren 2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass
Irland Apple illegale Steuervorteile in Milliardenhöhe gewährt hatte.
Wegen der Weigerung Irlands, das zu wenig gezahlte Geld plus Zinsen
nachzufordern, leitete die EU-Kommission im Jahr 2017 juristische
Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
Geld wird nach Abschluss laufender Einspruchs-Verfahren ausgezahlt
Das nun von Apple auf einem Treuhandkonto bereitgestellte Geld soll
endgültig ausgezahlt werden, wenn EU-Gerichte über noch laufende
Einsprüche von Apple und Irland entschieden haben.
Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Brauneck, Digitalsteuer: Endlich angemessene Steuern für Google, Apple, Facebook und Co. in der EU?, EuZW 2018, 624
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