EU-Kom­mis­si­on: So­lar­an­la­gen in­ner­halb eines Mo­nats ge­neh­mi­gen

Im Kampf gegen die En­er­gie­kri­se will die EU-Kom­mis­si­on Ge­neh­mi­gun­gen für viele So­lar­an­la­gen deut­lich be­schleu­ni­gen. Diese soll­ten in­ner­halb von ma­xi­mal einem Monat be­wil­ligt wer­den, wie aus einem am Mitt­woch vor­ge­stell­ten Vor­schlag für ein Not­fall­ge­setz her­vor­geht. Für Wär­me­pum­pen schlägt die Brüs­se­ler Be­hör­de eine Ge­neh­mi­gungs­frist von höchs­tens drei Mo­na­ten vor. Das Ge­setz soll ein Jahr gel­ten und muss noch von den EU-Staa­ten ge­bil­ligt wer­den.

Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en künf­tig von "über­ra­gen­dem öf­fent­li­chen In­ter­es­se"

"Die heu­ti­gen Vor­schlä­ge kön­nen be­reits in den kom­men­den Mo­na­ten etwas be­wir­ken und Bür­gern und Un­ter­neh­men di­rekt zu­gu­te­kom­men", sagte EU-En­er­gie­kom­mis­sa­rin Kadri Sim­son. Pro­jek­te mit er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en wür­den durch das Ge­setz als im "über­ra­gen­den öf­fent­li­chen In­ter­es­se" gel­ten. Somit wären etwa Wind­parks von be­stimm­ten Um­welt­schutz­re­geln aus­ge­nom­men und vor Ge­richt schwe­rer an­fecht­bar. Bei klei­nen So­lar­pa­nee­len und So­lar­an­la­gen etwa auf Dä­chern oder Park­plät­zen wür­den be­stimm­te Um­welt­prü­fun­gen ent­fal­len. Beim Aus­bau oder der Re­no­vie­rung be­stehen­der er­neu­er­ba­ren En­er­gie­an­la­gen – etwa der Aus­stat­tung von Wind­parks mit mo­der­ne­ren Wind­rä­dern – dürf­te die Ge­neh­mi­gung in­klu­si­ve Um­welt­prü­fung ma­xi­mal sechs Mo­na­te dau­ern.

Auch lang­fris­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen vor­ge­schla­gen

Die EU-Kom­mis­si­on hatte im Früh­ling be­reits lang­fris­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen vor­ge­schla­gen, um Öko­strom­an­la­gen schnel­ler zu ge­neh­mi­gen und ihren Aus­bau an­zu­kur­beln. Dar­über ver­han­deln der­zeit das Eu­ro­pa­par­la­ment und die EU-Staa­ten. Der neue Vor­schlag soll an­ge­sichts der ge­stie­ge­nen En­er­gie­prei­se nur vor­über­ge­hend gel­ten.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2022 (dpa).

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