Erneuerbare Energien künftig von "überragendem öffentlichen Interesse"
"Die heutigen Vorschläge können bereits in den kommenden Monaten etwas bewirken und Bürgern und Unternehmen direkt zugutekommen", sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Projekte mit erneuerbaren Energien würden durch das Gesetz als im "überragenden öffentlichen Interesse" gelten. Somit wären etwa Windparks von bestimmten Umweltschutzregeln ausgenommen und vor Gericht schwerer anfechtbar. Bei kleinen Solarpaneelen und Solaranlagen etwa auf Dächern oder Parkplätzen würden bestimmte Umweltprüfungen entfallen. Beim Ausbau oder der Renovierung bestehender erneuerbaren Energieanlagen – etwa der Ausstattung von Windparks mit moderneren Windrädern – dürfte die Genehmigung inklusive Umweltprüfung maximal sechs Monate dauern.
Auch langfristige Gesetzesänderungen vorgeschlagen
Die EU-Kommission hatte im Frühling bereits langfristige Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um Ökostromanlagen schneller zu genehmigen und ihren Ausbau anzukurbeln. Darüber verhandeln derzeit das Europaparlament und die EU-Staaten. Der neue Vorschlag soll angesichts der gestiegenen Energiepreise nur vorübergehend gelten.