EU-Kommission legt Liste sicherer Herkunftsländer vor

Im Kampf gegen unerwünschte Migration sollen Asylverfahren in der EU deutlich beschleunigt werden. Eine Liste zu sicheren Herkunftsstaaten soll helfen.

Im Bemühen um schnellere Asylverfahren hat die Europäische Kommission eine Liste sicherer Herkunftsländer vorgeschlagen. Bei Antragstellern aus dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen Asylverfahren schneller werden, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem noch zustimmen.

Darüber hinaus soll es Mitgliedstaaten früher als bislang vorgesehen möglich sein, eigene Herkunftsstaaten festzulegen, für die beschleunigte Verfahren oder Verfahren direkt an der Grenze erlaubt sind. Die Kommission sieht diese Möglichkeit vor, wenn im Schnitt 20% oder weniger der Anträge aus dem entsprechenden Land angenommen werden. Diese Regelung soll bereits vor dem Inkrafttreten des vollständigen Asylpakets im Juni 2026 angewendet werden können, um den Mitgliedstaaten zu helfen, den bestehenden Rückstau bei den Asylanträgen zu verringern.

Urteil des EuGH steht noch aus

Schon heute haben EU-Staaten eigene Listen mit sicheren Herkunftsstaaten. In Deutschland umfasst diese neben den EU-Mitgliedstaaten auch die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. Nach welchen Kriterien sichere Herkunftsländer festgelegt werden können, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens am EuGH. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Eine EU-weite Liste könnte Verfahren weiter vereinheitlichen, bedeutet jedoch nicht automatisch mehr Abschiebungen. Eine Vereinheitlichung könnte aber unter anderem dazu führen, dass für Antragsteller aus diesen Ländern die Fristen für Widerspruch und Klagen nach einem abgelehnten Asylantrag kürzer ausfallen, sodass ihr Verfahren schneller abgeschlossen wird.

Kommission: Auch EU-Beitrittskandidaten sind sicher

Wie die Kommission weiter mitteilte, sollen auch für als sicher deklarierte Staaten Ausnahmen möglich sein – etwa für Migranten aus bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Regionen. Nach Auffassung der Kommission erfüllen zudem EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten. Ausnahmen seien auch hier möglich.

Die Mitgliedstaaten hatten die Kommission wiederholt aufgefordert, eine Liste sicherer Mitgliedstaaten vorzulegen. Bereits 2023 sprach sich der Europäische Rat für eine stärkere Nutzung des Konzepts sicherer Herkunftsländer aus, um Asylverfahren zu beschleunigen. Kritiker warnen jedoch, dass die Sicherheitslage in einigen betroffenen Ländern nicht ausreichend geprüft sein könnte.

Die EU-Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll im Laufe der Zeit erweitert oder überarbeitet werden können. Länder sollen auch von der Liste gestrichen werden können, wenn sie die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllen. Dies biete eine gewisse Flexibilität, um sicherzustellen, dass die Liste aktuell und genau bleibt.

Redaktion beck-aktuell, cil, 16. April 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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