EU-Kommission schlägt Recht auf Reparatur vor
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Die EU-Kommission will mit einem Vorschlag zum "Recht auf Reparatur" gegen die Wegwerfkultur vorgehen. Demnach soll es für Verbraucher künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren über die gesetzliche Garantie hinaus reparieren zu lassen. Geplant ist insbesondere ein Anspruch auf Reparatur von nach EU-Recht technisch reparierbaren Produkten sowie eine "Matchmaking-Reparaturplattform" im Internet.

Jährlich 35 Millionen Tonnen reparaturfähiger Waren entsorgt

Laut EU-Kommission entstehen durch das Wegwerfen noch gebrauchs- und reparaturfähiger Waren jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Um dem entgegenzutreten, sieht ihr Vorschlag ein "Recht auf Reparatur" für Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie vor. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Über die gesetzliche Garantie hinaus soll es ein neues Paket von Rechten und Instrumenten geben, um eine Reparatur zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen.

"Matchmaking-Reparaturplattform"

So soll es einen Anspruch gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten geben, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen, zu unterrichten. Geplant ist auch eine "Matchmaking-Reparaturplattform" im Internet, um die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in der Region zu ermöglichen. Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen. Vorgesehen ist zudem die Entwicklung eines europäischen Qualitätsstandards für Reparaturdienstleistungen. Er soll Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2023.