EU-Kommission schlägt neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs vor

Neue Instrumente, die die Europäische Kommission am 30.11.2017 vorgeschlagen hat, sollen das Mehrwertsteuersystem der EU weniger betrugsanfällig machen und Schlupflöcher schließen, die Mehrwertsteuerbetrug in großem Umfang begünstigen können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten laut Kommission in die Lage versetzen, mehr relevante Informationen auszutauschen und bei der Bekämpfung dieser Aktivitäten intensiver zusammenzuarbeiten. Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.

Mindestens 50 Milliarden Euro Mindereinnahmen jährlich

Vorsichtigen Schätzungen zufolge entgingen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug jährlich mehr als 50 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen, erläutert die Kommission ihren Vorstoß. Die Enthüllungen in den Paradise Papers hätten erneut gezeigt, wie vermögende Privatpersonen und Unternehmen Steuervermeidungsstrategien nutzten, um die EU-Mehrwertsteuervorschriften zu umgehen. Mehrwertsteuerbetrug werde auch zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Organisationen genutzt.

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Die Kommission weist darauf hin, dass Mehrwertsteuerbetrug innerhalb von Minuten begangen werden könne. Deswegen bräuchten die Mitgliedstaaten Instrumente, um möglichst rasch handeln zu können. Geplant sei daher die Einrichtung eines Systems für den Online-Austausch von Informationen im Rahmen von "Eurofisc", dem bereits bestehenden EU-Expertennetzwerk für die Betrugsbekämpfung. Die Mitgliedstaaten würden in die Lage versetzt, Daten über grenzüberschreitende Aktivitäten zu verarbeiten, zu analysieren und zu prüfen, sodass die Risiken möglichst rasch und exakt eingeschätzt werden können. Damit die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Lieferungen stärker kontrollieren können, sollen Steuerbeamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein Team für gemeinsame Prüfungen zur Betrugsbekämpfung – besonders im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs – bilden, schlägt die Kommission vor. Außerdem soll Eurofisc neue Befugnisse zur Koordinierung grenzüberschreitender Ermittlungen erhalten.

Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Die neuen Maßnahmen sollen den Steuerbehörden und den europäischen Strafverfolgungsbehörden wie OLAF, Europol und der eben erst gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft neue Kanäle für die Kommunikation und den Austausch von Daten zu Aktivitäten eröffnen, die auf Mehrwertsteuerbetrug schließen lassen. Durch die Zusammenarbeit mit den europäischen Stellen könnten die nationalen Informationen mit Strafregistern, Datenbanken und anderen Informationen von Europol und OLAF abgeglichen werden, um die wahren Betrüger zu identifizieren und ihre Netzwerke aufzudecken.

Austausch wichtiger Informationen über Einfuhren in die EU

Der Informationsaustausch zwischen Steuer- und Zollbehörden betreffend bestimmte Zollverfahren, die derzeit für den Mehrwertsteuerbetrug missbraucht werden, soll weiter verbessert werden. Gemäß den neuen Vorschriften würden Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten Informationen über die Einfuhr von Waren austauschen und ihre Zusammenarbeit intensivieren. Aufgrund der unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Neu- und Gebrauchtwagen sei auch der Fahrzeughandel sehr betrugsanfällig. Um diese Art des Mehrwertsteuerbetrugs zu bekämpfen, sollen die Eurofisc-Beamten Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten der Mitgliedstaaten erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2017.

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