EU-Kom­mis­si­on schlägt Maß­nah­men­pa­ket gegen Steu­er­be­trug vor

Die EU-Kom­mis­si­on will Steu­er­schlupf­lö­cher bei Ge­schäf­ten auf Di­gi­tal­platt­for­men stop­fen. Dazu schlug die Brüs­se­ler Be­hör­de am 15.07.2020 einen au­to­ma­ti­schen Da­ten­ab­gleich der EU-Staa­ten vor. Dies ist Teil eines Pa­kets gegen Steu­er­ver­mei­dung, das auch ei­ni­ge Er­leich­te­run­gen für Steu­er­zah­ler brin­gen soll.

EU-Wirt­schafts­kom­mis­sar Gen­ti­lo­ni will Ein­nah­me­ver­lus­te stop­pen

“Wir müs­sen ehr­li­chen Bür­gern und Un­ter­neh­men beim Steu­er­zah­len das Leben leich­ter ma­chen und schwie­ri­ger für Be­trü­ger und Steu­er­hin­ter­zie­her“, er­klär­te EU-Wirt­schafts­kom­mis­sar Paolo Gen­ti­lo­ni. Jähr­lich gin­gen in der EU rund 130 Mil­li­ar­den Euro an Ein­nah­men ver­lo­ren - durch Steu­er­hin­ter­zie­hung, Steu­er­ver­mei­dung und Um­satz­steu­er­be­trug über Gren­zen hin­weg. “Das ist ein Skan­dal, der so nicht ein­fach wei­ter­lau­fen kann“, sagte Gen­ti­lo­ni.

Au­to­ma­ti­scher Da­ten­ab­gleich soll Ab­hil­fe schaf­fen

Zwi­schen den EU-Staa­ten gibt es zudem immer wie­der Kon­flik­te, weil ei­ni­ge Re­gie­run­gen Un­ter­neh­men ex­trem güns­ti­ge Kon­di­tio­nen bie­ten, um sie ins Land zu lo­cken oder dort zu hal­ten. Doch tut sich die Kom­mis­si­on schwer beim Set­zen von Steuer­re­geln, weil diese ein­stim­mig von den EU-Staa­ten ab­ge­seg­net wer­den müs­sen. Nun nimmt sie mit dem Paket einen neuen An­lauf. Der Vor­schlag zum Da­ten­ab­gleich ist der kon­kre­tes­te. Ge­än­dert wer­den soll die EU-Richt­li­nie zur Ver­wal­tungs­zu­sam­men­ar­beit, ge­nannt DAC7. Die Vor­schrif­ten zur Steu­er­trans­pa­renz sol­len auf Di­gi­tal­platt­for­men wie Ama­zon aus­ge­wei­tet wer­den. Die Un­ter­neh­men müss­ten ihre Ge­schäf­te - etwa Wa­ren­ver­käu­fe, Dienst­leis­tun­gen oder Ver­mie­tun­gen - ein­mal jähr­lich in einem EU-Staat ihrer Wahl mel­den. Die­ser würde die Daten au­to­ma­tisch allen üb­ri­gen Staa­ten zur Ver­fü­gung stel­len.

Di­gi­tal­steu­er könn­te spä­ter kom­men

Damit hät­ten die Be­hör­den die nö­ti­gen In­for­ma­tio­nen über Ge­win­ne als Grund­la­ge der Be­steue­rung, wie Gen­ti­lo­ni er­läu­ter­te. An der Be­steue­rung selbst än­dert sich zu­nächst nichts - einen Vor­schlag für eine Di­gi­tal­steu­er will die Kom­mis­si­on erst spä­ter ma­chen, wenn auf glo­ba­ler Ebene keine Ei­ni­gung er­zielt wird. “Hier dis­ku­tie­ren wir einen au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch im Kampf gegen Steu­er­be­trug“, sagte Gen­ti­lo­ni.

Steu­er-Ak­ti­ons-Plan mit 25 In­itia­ti­ven vor­ge­legt

Zwei­ter Teil des Pa­kets ist ein so­ge­nann­ter Steu­er-Ak­ti­ons-Plan, in dem 25 In­itia­ti­ven an­ge­kün­digt wer­den. So wird ein Vor­schlag für eine ein­heit­li­che Um­satz­steu­er-Re­gis­trie­rung für die ge­sam­te EU in Aus­sicht ge­stellt, mit der Fir­men über­all in der EU Waren und Dienst­leis­tun­gen an­bie­ten könn­ten. Au­ßer­dem soll es Vor­schlä­ge für eine ver­ein­fach­te grenz­über­schrei­ten­de Ab­wick­lung von Steu­er­fra­gen geben.

Klare Re­geln zur Steu­er­pflicht

Für Steu­er­zah­ler mit Wohn­sit­zen in un­ter­schied­li­chen EU-Staa­ten soll es kla­re­re Re­geln geben, wo ihre Steu­ern fäl­lig sind. Das soll ver­mei­den, dass nir­gend­wo Steu­ern be­zahlt wer­den, wie Gen­ti­lo­ni sagte. Das Um­satz­steu­er­recht soll mit Blick auf Di­gi­tal­platt­for­men und Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen an­ge­passt und ei­ni­ge ver­al­te­te Re­geln sol­len ab­ge­schafft wer­den. Zu all die­sen Punk­ten sol­len bis 2024 Vor­schlä­ge kom­men.

EU-Kom­mis­si­on macht Druck gegen EU-Steu­er­oa­sen

Dar­über hin­aus will die EU-Kom­mis­si­on noch ein­mal Druck gegen Steu­er­spar­mo­del­le in ein­zel­nen EU-Staa­ten und gegen Steu­er­oa­sen in aller Welt auf­bau­en. So schlägt sie eine Re­form der Regel für Un­ter­neh­mens­be­steue­rung vor, um jede Form “schäd­li­cher Steu­er­kon­kur­renz“ zu be­kämp­fen. Die schwar­ze Liste “nicht-ko­ope­ra­ti­ver“ Län­der in aller Welt soll über­ar­bei­tet wer­den.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2020.

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