BVerfG hatte sich gegen EuGH gestellt
Das Bundesverfassungsgericht hatte m 05.05.2020 die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Kommissionschefin Ursula von der Leyen kündigte deshalb an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Sie betonte, dass EuGH-Urteile für alle nationalen Gerichte verbindlich seien.
Schaden für "Rechtsgemeinschaft Europas"
Der CSU-Europapolitiker Manfred Weber hatte am 24.05.2020 im ZDF einen europäischen "Kompetenzgerichtshof" vorgeschlagen, der Streit zwischen nationalen Gerichtshöfen und dem EuGH schlichten könnte. Dieser solle aus nationalen Verfassungsrichtern zusammengesetzt sein, die dann künftig über die Zuständigkeit entscheiden. "Die politische Wirkung des Urteils ist eindeutig: Es gab Applaus aus Polen, es gab Applaus aus Ungarn", sagte Weber. "Also die politische Wirkung des Urteils ist leider Gottes für die Rechtsgemeinschaft Europas ein großer Schaden."
Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2020 (dpa).
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