EU-Kommission prüft steuerliche Behandlung von Inter IKEA Systems in den Niederlanden

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA Systems in den Niederlanden eingeleitet. Dies teilte die EU-Behörde am 18.12.2017 mit. Dabei geht es um möglicherweise unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften an die Tochter der das Franchisegeschäft betreibenden Inter IKEA-Gruppe gewährte Steuervorteile durch zwei Steuervorbescheide.

Inter IKEA-Gruppe betreibt Franchisegeschäft

In den frühen 1980er Jahren änderte IKEA sein Geschäftsmodell in ein Franchisemodell. Seitdem betreibt die Inter IKEA-Gruppe das Franchisegeschäft von IKEA nach dem "IKEA-Franchisekonzept". Inter IKEA ist somit nicht Eigentümer der IKEA-Geschäfte. Alle IKEA-Geschäfte weltweit zahlen eine Franchisegebühr in Höhe von 3% ihres Umsatzes an Inter IKEA Systems, eine Tochtergesellschaft der Inter IKEA-Gruppe in den Niederlanden. Dafür dürfen die IKEA-Geschäfte unter anderem die IKEA-Handelsmarke nutzen und erhalten professionelle Unterstützung im Hinblick auf den Betrieb und die Nutzung des IKEA-Franchisekonzepts.

Inter IKEA Systems nimmt sämtliche Franchisegebühren ein

Folglich vereinnahmt Inter IKEA Systems in den Niederlanden sämtliche IKEA-Franchisegebühren, die die IKEA-Geschäfte weltweit zahlen. Die Prüfung der Kommission betrifft die steuerliche Behandlung von Inter IKEA Systems in den Niederlanden seit 2006. Aus den vorläufigen Ermittlungen geht hervor, dass zwei Steuervorbescheide der niederländischen Steuerbehörden von 2006 und 2011 die steuerpflichtigen Gewinne von Inter IKEA Systems in den Niederlanden erheblich gemindert haben. 

Beträchtlicher Teil der Franchisegewinne nach Luxemburg verlagert

Der Steuervorbescheid von 2006 billigte die jährliche Zahlung einer Lizenzgebühr von Inter IKEA Systems an ein anderes Unternehmen der Inter IKEA-Gruppe, die I.I. Holding mit Sitz in Luxemburg. Damals besaß I.I. Holding bestimmte Rechte des geistigen Eigentums, die für das IKEA-Franchisekonzept erforderlich waren. Diese wurden ausschließlich für Inter IKEA Systems lizensiert. Inter IKEA Systems nutzte diese Rechte des geistigen Eigentums zur Einführung und Entwicklung des IKEA-Franchisekonzepts. Die jährlich gezahlte Lizenzgebühr machte einen erheblichen Teil der Einnahmen von Inter IKEA Systems aus. So wurde ein beträchtlicher Teil der Franchisegewinne von Inter IKEA Systems auf die I.I. Holding in Luxemburg verlagert, wo sie nicht versteuert wurden.

Verlagerung der Franchisegewinne auch nach Liechtenstein

2011 änderte Inter IKEA seine Organisationsstruktur. Inter IKEA Systems kaufte die zuvor von I.I. Holding gehaltenen Rechte des geistigen Eigentums. Zur Finanzierung dieses Erwerbs erhielt Inter IKEA Systems ein gruppeninternes Darlehen seiner Muttergesellschaft in Liechtenstein. Die niederländischen Behörden erließen sodann 2011 einen zweiten Steuervorbescheid, der den von Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte gezahlten Preis billigte. Gebilligt wurde auch der nach dem gruppeninternen Darlehen an die Muttergesellschaft in Liechtenstein zu zahlende Zins sowie der Abzug dieser Zinszahlungen von den durch Inter IKEA Systems in den Niederlanden zu versteuernden Gewinne. Durch diese Zinszahlungen wurde ein erheblicher Teil der Franchisegewinne von Inter IKEA Systems nach 2011 auf die Muttergesellschaft in Liechtenstein verlagert. 

Kommission: Verstoß gegen "Arm's length-Grundsatz"?

Die Kommission will nun prüfen, ob die von Inter IKEA Systems an I.I. Holding gezahlte jährliche Lizenzgebühr der wirtschaftlichen Realität entspricht oder gegen den "Arm's length-Grundsatz" verstößt. Insbesondere werde geprüft, ob die Höhe der jährlichen Lizenzgebühr dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Franchise-Geschäft Rechnung trägt. Weiter werde untersucht, ob der Preis, den Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte und folglich die Zinszahlungen für das gruppeninterne Darlehen zu zahlen bereit war, der wirtschaftlichen Realität entspricht. Es werde insbesondere geprüft, ob der Anschaffungspreis dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Wert des Franchisegeschäfts und der Höhe der Zinsen, die von der Inter IKEA Systems-Steuergrundlage in den Niederlanden abgezogen worden seien, Rechnung trägt.

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2017.

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