EU-Kommission prüft erneut Hilfen für Nürburgring

Der Verkauf des legendären Nürburgrings beschäftigt weiter die Behörden. Drei Jahre nach einem Gerichtsurteil des EuGH wird die EU-Kommission erneut aktiv. Denn sie soll dem höchsten EU-Gericht zufolge nicht ausreichend untersucht haben, ob die einst staatliche Anlage zu Unrecht günstiger als möglich verkauft wurde.

Der Autozulieferer Capricorn erhielt 2014 für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für die legendäre Rennstrecke in der Eifel, in deren Ausbau mitsamt einem neuen Freizeitpark das Land Rheinland-Pfalz fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt hatte.

Eine unterlegene Mitbewerberin (NeXovation) und der Verein "Ja zum Nürburgring" rügten bei der Kommission, das Bietverfahren sei intransparent und diskriminierend gewesen und der Nürburgring nicht zu einem marktgerechten Preis verkauft worden. Capricorn habe somit Beihilfen vom Land erhalten.

Die Kommission sah in der Veräußerung des Nürburgrings an Capricorn hingegen keine staatliche Beihilfe. Der EuGH stellte 2021 fest, dass es "Anlass zu Bedenken" gegeben habe, die die EU-Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.

Die Kommission will nun nochmals genau untersuchen, ob etwa Capricorn durch das Ausschreibungsverfahren einen Vorteil hatte. Alle Beteiligten können sich zu dem Verfahren äußern. Die Kommission betont, dass die Prüfung ergebnisoffen geführt werde.

Redaktion beck-aktuell, gk, 12. September 2024 (dpa).