Der Entscheidung war eine umfassende Marktuntersuchung vorangegangen, nachdem X seinen potenziellen Status als Gatekeeper angemeldet hatte. Das Netzwerk hatte dabei auch Argumente vorgebracht, die gegen seine Einstufung als Gatekeeper sprechen – selbst wenn es die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllen sollte.
Die Kommission folgte dieser Einschätzung: Die Marktuntersuchung habe ergeben, dass X in Bezug auf seinen Online-Dienst für soziale Netzwerke keine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern spiele. Allerdings werde man die Entwicklungen auf dem Markt mit Blick auf X weiter verfolgen – und bei wesentlichen Änderungen reagieren.