Zutatenangabe und Nährwertdeklaration seit 2014 Pflicht
Die EU-Verordnung 1169/2011, die seit 2014 gilt, enthält Bestimmungen zur Angabe der Zutaten und zur Bereitstellung einer Nährwertdeklaration. Diese Bestimmungen sind für alle Lebensmittel, auch für alkoholische Getränke, verbindlich.
Ausnahmeregelung für bestimmte alkoholische Getränke
Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Einige Produzenten stellen diese Informationen dennoch auf freiwilliger Basis bereit. Außerdem haben mehrere Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen beibehalten, beschlossen oder vorgeschlagen, die für alle oder bestimmte alkoholische Getränke zusätzliche, die Zutaten betreffende Kennzeichnungspflichten vorsehen. Entwürfe nationaler Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln müssen vor der Annahme mitgeteilt und von der Kommission bewertet werden.EU-Kommissar: Recht auf Information über Inhaltsstoffe von Getränken
Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis sagte dazu: "Dieser Bericht bekräftigt das Recht der Menschen in der Europäischen Union, umfassend darüber informiert zu werden, was sie trinken. Er gelangt außerdem zu dem Schluss, dass es keine objektiven Gründe für das Fehlen eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration auf alkoholischen Getränken gibt. In dem Bericht wird herausgestellt, dass die Branche schon jetzt zunehmend freiwillige Initiativen ergreift.“
Jahresfrist zur Selbstregulierung
Laut dem jetzt vorgelegten Bericht soll die Branche binnen Jahresfrist einen abgestimmten Vorschlag für die Unterrichtung der Verbraucher über die Zutaten von alkoholischen Getränken und deren Nährwert unterbreiten. Die Kommission wird den Selbstregulierungsvorschlag bewerten. Sollte sie ihn als unzureichend einstufen, würde sie eine Folgenabschätzung vornehmen, um zu prüfen, welche weiteren Optionen im Einklang mit den Grundsätzen für eine bessere Rechtsetzung bestehen.