EU-Kommission: Neue Regeln für grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Identifizierung in Kraft getreten

Am 29.09.2018 sind EU-weite Regeln für die elektronische Identifizierung (eIDAS-Verordnung) in Kraft getreten. Damit solle Bürgern und Unternehmen der grenzüberschreitende Zugang zu ihren Online-Diensten erleichtert werden, teilt die Europäische Kommission mit. Dazu gehörten die Möglichkeiten, Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen, sich in Schulen anzumelden und online auf medizinische Daten zuzugreifen und dabei die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten. Durch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme könnten europäische Unternehmen und Verwaltungen jährlich mehr als elf Milliarden Euro einsparen.

Nationale elektronische Identifizierungssysteme gegenseitig anzuerkennen

Seit dem 29.09.2018 seien alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronische Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Laut Kommission haben Deutschland und Italien ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen. Luxemburg und Spanien stünden kurz vor dem Abschluss. Kroatien, Estland, Belgien, Portugal und das Vereinigte Königreich hätten damit begonnen.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen soll erleichert werden

Bisher hättten Bürger ihre elektronischen Identifizierungsmittel nicht verwenden können, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu authentifizieren, weil die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme ihres Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt worden seien, erläutert die Kommission. Aufgrund dieses elektronischen Hindernisses hätten Diensteanbieter die Vorteile des Binnenmarktes nicht vollständig ausschöpfen können. Gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel würden die grenzüberschreitende Erbringung zahlreicher Dienstleistungen im Binnenmarkt erleichtern, und Unternehmen könnten grenzüberschreitend tätig werden, ohne beim Zusammenwirken mit öffentlichen Verwaltungen auf viele Hindernisse zu stoßen, erwartet die Kommission.

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2018.

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