Nationale elektronische Identifizierungssysteme gegenseitig anzuerkennen
Seit dem 29.09.2018 seien alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronische Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Laut Kommission haben Deutschland und Italien ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen. Luxemburg und Spanien stünden kurz vor dem Abschluss. Kroatien, Estland, Belgien, Portugal und das Vereinigte Königreich hätten damit begonnen.
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen soll erleichert werden
Bisher hättten Bürger ihre elektronischen Identifizierungsmittel nicht verwenden können, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu authentifizieren, weil die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme ihres Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt worden seien, erläutert die Kommission. Aufgrund dieses elektronischen Hindernisses hätten Diensteanbieter die Vorteile des Binnenmarktes nicht vollständig ausschöpfen können. Gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel würden die grenzüberschreitende Erbringung zahlreicher Dienstleistungen im Binnenmarkt erleichtern, und Unternehmen könnten grenzüberschreitend tätig werden, ohne beim Zusammenwirken mit öffentlichen Verwaltungen auf viele Hindernisse zu stoßen, erwartet die Kommission.