Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf die Tschechische Republik, Ungarn und Polen, ihren rechtlichen Verpflichtungen bei der Umverteilung von Flüchtlingen nachzukommen. Wie sie am 26.07.2017 mitteilte, hat sie durch Übersendung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, mit der die Mitgliedstaaten förmlich aufgefordert werden, das EU-Recht einzuhalten, die nächste Stufe der Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Erhält die Kommission binnen Monatsfrist keine oder keine zufriedenstellende Antwort, droht eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen und Zusicherungen
Obwohl die Kommission die drei Länder bereits mehrfach zum Handeln aufgerufen und Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, verstießen diese weiterhin sowohl gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen als auch gegen ihre Zusicherungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedstaaten, heißt es in der Mitteilung der Kommission. In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung hatten sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen. Wie die Kommission mitteilt, liegt die Gesamtzahl der Umsiedlungen aktuell bei 24.676 (16.803 aus Griechenland und 7.873 aus Italien). Die Kommission moniert, dass Ungarn seit Beginn der Umsiedlungsregelung in keiner Form tätig geworden ist. Polen habe seit Dezember 2015 Umsiedlungen weder vorgenommen noch zugesagt. Auch die Tschechische Republik habe seit August 2016 keine Maßnahmen mehr ergriffen.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2017.
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