Teil der Datenstrategie der EU-Kommission
Die Datenmenge nimmt kontinuierlich zu, aber ihr Potenzial wird nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausgeschöpft, denn 80% der Industriedaten werden nie genutzt. Das Datengesetz gehe die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse an, die der Datennutzung im Wege stehen. Mit den neuen Vorschriften sollen mehr Daten weiterverwendet werden und so die Wirtschaftsleistung der EU bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Milliarden Euro gesteigert werden. Das Datengesetz sei der letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der EU-Kommission und ergänze das Daten-Governance-Gesetz.
Anreize zur Datenerzeugung und Stärkung kleinerer und mittlerer Unternehmen
Der Vorschlag für das Datengesetz beinhalte Maßnahmen, damit Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben, die häufig ausschließlich von Herstellern gesammelt werden und diese Daten an Dritte weitergeben können, die anschließende Dienste oder andere datengesteuerte innovative Dienste anbieten. Es biete nach wie vor Anreize für Hersteller, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, weil es ihnen ermögliche, die durch die Datenweitergabe entstehenden Kosten zu decken, und gleichzeitig ausschließe, dass die von ihnen bereitgestellten Daten verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Ferner enthalte es Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) durch Verhinderung von Ungleichgewichten in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung. Das Datengesetz schütze KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Die Kommission will auch Mustervertragsbedingungen entwickeln, um KMU dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung abzufassen und auszuhandeln.
Besserer Zugriff von Behörden auf den Privatsektor
Ferner sind laut EU-Kommission Mittel für Behörden für den Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors vorgesehen, die unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden benötigt werden oder aber zur Wahrnehmung eines rechtlichen Mandats, sofern Daten nicht anderweitig verfügbar sind. Der Datenzugang sei erforderlich, damit rasch und sicher reagiert werden könne und Unternehmen dabei möglichst wenig belastet werden. Neue Vorschriften sollen Kunden ermöglichen, effektiv zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln zu können und gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen geschützt zu sein.
Breitere Informationsbasis
Zudem werden im Datengesetz bestimmte Aspekte der 1990 erlassenen Datenbankrichtlinie überarbeitet, um Investitionen in die strukturierte Darstellung von Daten zu schützen. So wird präzisiert, dass Datenbanken, die Daten von Geräten und Objekten des Internets der Dinge enthalten, keinem gesonderten Rechtsschutz unterliegen sollten. Dies garantiert nach Angaben der EU-Kommission, dass sie zugänglich sind und genutzt werden können. Verbraucher und Unternehmen hätten Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten und könnten sie für anschließende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung verwenden. Dank zusätzlicher Informationen könnten Verbraucher und Nutzer wie landwirtschaftliche Betriebe, Fluggesellschaften und Bauunternehmen bessere Entscheidungen treffen und zum Beispiel hochwertigere oder nachhaltigere Produkte und Dienste erwerben und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.