Die Europäische Kommission will verhindern, dass es zu Störungen des grenzüberschreitenden Eisenbahnbetriebs, insbesondere für den Tunnel durch den Ärmelkanal, kommt, wenn das Vereinigte Königreich am 30.03.2019 ohne ein Abkommen aus der EU ausscheiden sollte. Am 12.02.2019 hat sie dafür einen Vorschlag unterbreitet, der die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und den Zugang zum Schienennetz absichern soll: Sicherheitsgenehmigungen für bestimmte Teile der Eisenbahninfrastruktur sollen danach für einen streng begrenzten Zeitraum von drei Monaten weiter gültig sein, damit langfristige Lösungen im Einklang mit dem EU-Recht gefunden werden könnten.
Vorschlag soll nur vorübergehend gelten
Wichtig ist es nach Einschätzung der Kommission außerdem, dass die betroffenen Unternehmen und nationalen Behörden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den EU-Vorschriften über Triebfahrzeugführerscheine, Marktzugang sowie Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen, die für den Betrieb in
der EU erforderlich sind, nachzukommen. Der Vorschlag folge den Forderungen des Europäischen Rates (Art. 50 EUV) vom November 2018, die
Vorbereitungen auf allen Ebenen zu intensivieren und der Annahme des "No deal"-Aktionsplans der Kommission am 19.12.2018.
Der Vorschlag habe vorübergehenden Charakter, sei im Umfang begrenzt und werde von der EU einseitig angenommen.
Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2019.
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Aurich, Harter Brexit - Harte Folgen, GWR 2018, 443
Drewes, Einmal Brexit, bitte, DRiZ 2017, 149
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