Erstmals im Angebot: Informationen zur Unterstützung der Karriereplanung
Nachdem der Kommissionsvorschlag zur Modernisierung von Europass gebilligt worden sei, biete der Rahmen nunmehr ein E-Portfolio für die Speicherung und den Austausch von Informationen, Instrumente für die Selbstbewertung der Kompetenzen sowie Instrumente für die Beschreibung der in formellen und informellen Lernprozessen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen, so die Kommission. Erstmals werde Europass auch Informationen zur Unterstützung der Karriereplanung anbieten, unter anderem zu Trends und Anforderungen des Arbeitsmarkts sowie zu Beratungs- und Weiterbildungsangeboten in ganz Europa.
Nachweis von Lernerfahrungen im EU-Ausland
Laut Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für den Bereich Soziales und Beschäftigung, sind seit 2004 über 100 Millionen Europass-Lebensläufe heruntergeladen worden. So sorge der Europass Mobilität zum Beispiel seit 2005 dafür, dass diejenigen, die eine Lernerfahrung im europäischen Ausland gemacht haben, diese auch entsprechend nachweisen können. Dabei sei es egal, ob es sich um ein Praktikum, einen Abschnitt der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder ein Auslandssemester im Studium handelt. 2018 sei die 250.000er Marke geknackt worden. Diese hohe Zahl von beantragten Europass-Mobilitätsnachweisen sei auch ein Indiz für die hohe Anerkennung, die das Dokument in Deutschland genieße. Ausstellende Institutionen könnten den Europass Mobilität über eine Datenbank beantragen.
Koordination durch Nationales Europass-Zentrum
In jedem Land der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums koordiniere ein Nationales Europass-Zentrum sämtliche Aktivitäten in Verbindung mit den Europass-Dokumenten. Das Nationale Europass-Zentrum sei die erste Anlaufstelle für alle Personen und Organisationen, die den Europass nutzen oder mehr über ihn erfahren möchten. In Deutschland sei das Nationale Europass Center in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt.
Hintergrund
Im Oktober 2016 legte die Kommission als eine der zehn Maßnahmen im Rahmen der Kompetenzagenda für Europa einen Vorschlag zur Überarbeitung der Europass-Entscheidung von 2004 vor. Der am 12.04.2018 gebilligte Beschluss beruht auf dem Vorschlag der Kommission vom Oktober 2016, in den die Rückmeldungen sowie Konsultations- und andere wichtige Beiträge der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und anderer Interessenträger eingeflossen sind.