EU-Kommission: Kosten für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen sollen sinken

Seit Einführung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen im Jahr 2001 gelten für die Verbraucher und Unternehmen im Euroraum sehr niedrige Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen. Die Europäische Kommission möchte diese Regelung auch auf Menschen und Unternehmen aus EU-Ländern ausdehnen, die nicht dem Währungsgebiet angehören. Sie hat deshalb am 28.03.2018 vorgeschlagen, die Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in Euro in der gesamten EU zu senken, wie die EU-Pressestelle mitteilte.

Bislang sehr hohe Kosten für Geldtransfers

Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Entgelte in gleicher Höhe berechnet werden wir für entsprechende inländische Zahlungen in Landeswährung. Dadurch würden die Entgelte auf wenige Euro oder gar Cent gesenkt, so die Kommission. So würde dann etwa für eine grenzüberschreitende Überweisung in Euro aus Bulgarien derselbe Betrag erhoben wir für eine Überweisung in der Landeswährung Lew (BGN) innerhalb Bulgariens. Dies sei eine erhebliche Neuerung, da die Entgelte für eine einfache Überweisung in einigen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets astronomische Höhen erreichen können (bis zu 24 Euro für einen Transfer von 10 Euro).

Hohe Entgelte sind Hemmnis für Binnenmarkt

Die heute berechneten hohen Entgelte seien vor allem ein Hemmnis für den Binnenmarkt, da sie Barrieren für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Haushalten (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Währungsgebiet) und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, errichten, begründet die Kommission ihren Vorstoß. Dadurch entstehe eine tiefe Kluft zwischen den Menschen im Euroraum, die von der gemeinsamen Währung profitierten, und den Menschen außerhalb des Euroraums, für die Transaktionen nur innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes preiswert sind.

Mehr Transparenz bei Währungsumrechnung

Darüber hinaus sorgt der heutige Vorschlag laut Kommission für Transparenz bei Zahlungen, an denen verschiedene EU-Währungen beteiligt sind. Derzeit wissen die Verbraucher in der Regel nicht, wie viel eine Transaktion kostet, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist. Der Vorschlag sieht daher vor, dass die Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine solche Zahlung tätigen (z. B. mit ihrer Bankkarte im Ausland, sei es eine Bargeldabhebung an einem Geldautomaten oder eine Zahlung mit Bankkarte in einem Geschäft, oder online). So können sie die Kosten der verschiedenen Möglichkeiten der Währungsumrechnung vergleichen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen.

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2018.

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