Milliardenstrafe für Kartellvergehen: Muss Google jetzt Teile seines Angebots verkaufen?

Google hilft seinen Kunden, Werbeplätze zu finden - und bietet solche auch selbst an. Dabei habe der Internetgigant Konkurrenz-Marktplätze bewusst verdrängt. Jetzt soll der Konzern für den Missbrauch der markbeherrschenden Stellung zahlen - und sich überlegen, was er ändern will. 

Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft ("Adtech") eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt, teilte die Brüsseler Behörde mit. Nach eigenen Angaben hat sie den Konzern angewiesen, diese Selbstbegünstigungspraktiken zu beenden und Maßnahmen umzusetzen, um die bestehenden Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette zu beseitigen. Wie das Unternehmen das machen will, müsse es binnen 60 Tagen erklären. 

Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass Google mit seinen Produkten eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Diese habe der Konzern seit 2014 missbraucht, um seinen eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen. Dadurch habe Google gegen Art. 102 AEUV sowie Art. 54 EWR-Abkommen verstoßen. 

Konkurrierende Angebote bewusst verdrängt 

Laut der Brüssel Behörde entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen verkauft einerseits selbst Werbung, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen. Für die Vermittlung der Werbeplätze hat das Unternehmen einen eigenen Marktplatz, den es gegenüber anderen Börsen bevorzugt habe, teilte die Kommission mit. 

Nach Ansicht der Kommission zielten diese Praktiken bewusst darauf ab, diesem Marktplatz einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das habe dazu geführt, dass konkurrierende Angebote verdrängt worden seien,  Google habe so seine zentrale Rolle in der Lieferkette gefestigt – mit der Folge, dass es hohe Gebühren verlangen konnte.

Sollten die Maßnahmen, die der Konzern binnen 60 Tagen vorschlagen muss, nicht ausreichen, will die Kommission nach einer Anhörung Googles "eine geeignete Abhilfemaßnahme anordnen". Sie habe bereits angedeutet, dass nur eine Veräußerung bestimmter Dienste die strukturellen Konflikte wirksam beseitigen könnte, betont die Kommission in ihrer Mitteilung. Man wolle aber zunächst Googles Vorschlag bewerten.

Reagiert die US-Regierung? 

Unklar ist, ob die Strafe der Kommission auch politische Folgen nach sich zieht. US-Präsident Donald Trump drohte jüngst erst Ländern, die aus seiner Sicht amerikanische Technologieunternehmen angreifen, mit zusätzlichen Zöllen. Dabei ging es ihm um digitale Regulierungen, die er kritisch sieht. 

Die EU oder einzelne EU-Staaten erwähnte Trump nicht explizit. Die US-Regierung fordert allerdings schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die zum Beispiel die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.

Gegen Google geht die US-Regierung allerdings selbst wegen zu großer Marktmacht vor mit dem Ziel, eine Zerschlagung des Internet-Riesen zu erwirken. Das misslang am Mittwoch, ein Gericht in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Redaktion beck-aktuell, pl, 5. September 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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