EU-Kommission genehmigt Garantieregelung zur Unterstützung des deutschen Handelskreditversicherungsmarkts

Die Europäische Kommission hat eine Garantieregelung, mit der Deutschland den inländischen Handelskreditversicherungsmarkt in der Corona-Krise unterstützen will, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dies teilte die EU-Behörde am 14.04.2020 mit. Damit werde gewährleistet, dass Unternehmen während der Corona-Krise weiterhin Zugang zu Handelskreditversicherungen haben.

Zugang zu Handelskreditversicherungen in Corona-Krise gewährleisten

Handelskreditversicherungen schützen Unternehmen, die Waren liefern und Dienstleistungen erbringen, wenn Kunden nicht zahlen. Die deutsche Regelung trägt dazu bei, dass Handelskreditversicherungen trotz Corona-Pandemie weiterhin für alle Unternehmen verfügbar sind, sodass die Käufer von Waren und die Dienstleistungskunden nicht im Voraus bezahlen müssen und ihr unmittelbarer Liquiditätsbedarf sinkt. Mit der angemeldeten Garantieregelung soll sichergestellt werden, dass der Handel zwischen Unternehmen trotz des Coronavirus-Ausbruchs weiter versichert wird.

Garantieregelung zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben genehmigt

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie stehe im Einklang mit Art. 107 Abs. 3 lit. b AEUV und den allgemeinen Grundsätzen des Befristeten Rahmens, da sie erforderlich, geeignet und angemessen sei, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben. Denn die Handelskreditversicherer hätten sich Deutschland gegenüber verpflichtet, das bisherige Schutzniveau trotz der Schwierigkeiten, denen sich die Unternehmen in der Coronakrise gegenüber sehen, aufrechtzuerhalten. Ferner sei die Garantie auf bis Ende 2020 vergebene Handelskredite beschränkt, die Regelung stehe allen Kreditversicherern in Deutschland offen und decke auch Handelskredite für Käufer von Waren und Dienstleistungen in Drittländern ab. Außerdem sehe der Garantiemechanismus eine Risikoteilung zwischen den Versicherern und dem Staat bis zu einem Volumen von fünf Milliarden Euro vor und biete erforderlichenfalls ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das bei Bedarf insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro abdecke. Die Garantieprämien stellten zudem eine ausreichende Vergütung für die öffentliche Hand sicher.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2020.