EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Flughäfen

Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Deutschland seine Flughäfen in der Coronakrise unterstützen will. Dies teilte die EU-Behörde am 11.08.2020 mit. Die Regelung ermöglicht es den deutschen Behörden unter anderem, Flughäfen für ihnen infolge des Coronavirus-Ausbruchs entstandene Verluste zu entschädigen.

Entschädigungsregelung gerechtfertigt

Nach der Regelung, die allen Betreibern deutscher Flughäfen offenstehe, könnten die deutschen Behörden auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land und Gemeinde) zum einen Flughäfen für Einnahmeausfälle, die unmittelbar auf den Coronavirus-Ausbruch im Zeitraum vom 04.03. bis zum 30.06.2020 zurückzuführen seien, einen Ausgleich in Form von direkten Zuschüssen gewähren. Es werde dabei sichergestellt, dass der Ausgleich, soweit er den tatsächlich entstandenen Schaden übersteige, an Deutschland zurückgezahlt werden müsse. Die Kommission hält die Entschädigungsregelung angesichts des Coronavirus-Ausbruchs für gerechtfertigt. Sie sei auch angemessen, da die Entschädigung nicht über die zur Deckung des Schadens erforderliche Höhe hinausgehe.

Liquiditätshilfen ebenfalls mit EU-Recht im Einklang

Zum anderen könnten sie Liquiditätshilfen in Form von Zuschüssen, Darlehensgarantien, Zinsvergünstigungen sowie Stundungen bestimmter Steuern und anderer Abgaben für Flughäfen zur Verfügung stellen, die infolge von Corona-Beschränkungen Liquiditätsengpässen gegenüberstünden. Auch diese Liquiditätshilfen hat die Kommission für gerechtfertigt erachtet und genehmigt. 

Redaktion beck-aktuell, 12. August 2020.