Beihilfen in Form von Darlehen und Abschreibungen
Hilfen, die über diesen tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen, sollen inklusive Zinsen zurückgezahlt werden, entschied die Kommission weiter. Nach ihren Angaben umfasst die Beihilfe 204,1 Millionen Euro zur Entschädigung von Condor für in der Corona-Pandemie erlittenen Schaden und zusätzlich 321,2 Millionen Euro, um eine Restrukturierung der Airline zu unterstützen. Konkret sieht die frisch genehmigte Beihilfe ein Darlehen von 144,1 Millionen Euro als Kompensation für Einbußen zwischen dem 17.03. und dem 31.12.2020 vor. Zudem gibt es 60 Millionen in Form einer Abschreibung auf einen Teil der bestehenden Kredite als Ausgleich für Schäden, die zwischen dem 01.01. und dem 31.05. dieses Jahres entstanden sind. Darüber hinaus darf Deutschland Condor in Form von zwei weiteren Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans in Höhe von 321,2 Millionen Euro sind.
Bereits zweite Rettung von Condor
Auch wenn viele Regierungen ihre nationalen Fluggesellschaften in der Corona-Krise mit kräftigen Finanzspritzen vor dem Aus retteten, ist der Fall Condor etwas anders gelagert: Der deutsche Staat hatte die Airline bereits 2019 mit einem KfW-Kredit gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war. In einem Schutzschirmverfahren wurde Condor saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch nach dem Ausbruch der Pandemie sprangen die Polen ab - und Condor benötigte erneut staatliche Hilfe. Im Mai hatte Condor dann einen neuen Investor gefunden, die verbliebenen 4.050 Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben, hieß es. Condor hatte im vergangenen Jahr die drohende Insolvenz abgewendet und zum 01.12.2020 das Schutzschirmverfahren verlassen.