Kontakte sollen über Online-Chatrooms gelaufen sein
Wie die Kommission mitteilt, ist sie zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass acht Banken zu unterschiedlichen Zeiträumen während der Jahre 2007 bis 2012 an Absprachen mitgewirkt haben könnten, die den Zweck verfolgt hätten, den Wettbewerb beim Erwerb europäischer Staatsanleihen und dem Handel mit diesen zu verzerren. Die im Dienste der Geldinstitute agierenden Wertpapierhändler sollen untereinander wirtschaftlich sensible Informationen ausgetauscht und ihre Handelsstrategien abgestimmt haben. Die entsprechenden Kontakte sollen vornehmlich über Online-Chatrooms abgelaufen sein. Die Absprachen hätten europäischen Staatsanleihen gegolten.
Untersuchungen gegen einzelne Wertpapierhändler
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, läge ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht dar, nach dem aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen untersagt sind (Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens). Nach Angaben der Kommission richtet sich die Untersuchung gegen einzelne Wertpapierhändler bei den betroffenen Banken und impliziert nicht, dass das vorgeworfene wettbewerbswidrige Verhalten eine generelle Praxis im Handel mit europäischen Staatsanleihen darstellen würde.