EU-Kommission fordert Polen zur Anerkennung des Vorrangs von EU-Recht auf

EU-Justizkommissar Didier Reynders hat Polen aufgefordert, den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht anzuerkennen. Konkret appellierte er in einem Brief an den polnischen Europaminister Konrad Szymanski, eine Vorlage der Regierung beim polnischen Verfassungsgericht zur Überprüfung dieses Prinzips zurückzuziehen. Reynders fordert eine Antwort Szymanskis binnen eines Monats. 

EuGH: EU-Recht kann auch nationales Verfassungsrecht verdrängen

Erst am Mittwoch hatte die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zur Europäischen Zentralbank 2020 über einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Der von Reynders beschriebene Sachverhalt in Polen liegt ähnlich. Premierminister Mateusz Morawiecki habe das Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des EuGH vom 02.03.2021 (BeckRS 2021, 3004) zu überprüfen. Darin hatten dieses festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

Reynders: Polnische Regierungsvorlage stellt Vorrang des EU-Rechts in Frage 

Die Vorlage Morawieckis an das polnische Verfassungsgericht "scheint fundamentale Prinzipien des EU-Rechts in Frage zu stellen, insbesondere das Prinzip, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat und dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte und andere staatliche Stellen in Mitgliedsstaaten bindend sind", schrieb Reynders. Die Vorlage verstoße auch gegen das Prinzip der treuen Zusammenarbeit in der EU. Reynders fordert eine Antwort Szymanskis binnen eines Monats. Man behalte sich vor, nötigenfalls die in den EU-Verträgen vorgesehenen Schritte einzuleiten, heißt es weiter.

EU-Kommission kritisiert Umbau der polnischen Justiz seit Jahren

Die EU-Kommission liegt seit Jahren mit der national-konservativen Regierung in Polen im Streit wegen des dort eingeleiteten Umbaus der Justiz. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuletzt entschieden, bei der Ernennung von Richtern an diesem Gericht habe es offensichtliche Verstöße gegen innerstaatliches Recht gegeben.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2021 (dpa).

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