EU-Unterhändler einigen sich auf Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 14.02.2019 vorläufig auf die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde geeinigt. Dies teilte die Kommission mit. Die Behörde solle dabei helfen, die EU-Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften wirksam durchzusetzen. So solle sie den Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten fördern, um Betrug und Missbrauch im sozialen Bereich zu bekämpfen.

Regeln für die Arbeitskräftemobilität wirksam durchsetzen

Nach Angaben der Kommission leben oder arbeiten derzeit etwa 17 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die EU habe einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, die verschiedene Aspekte der Mobilität regeln, darunter die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten erfordere jedoch eine strukturierte Zusammenarbeit und einen geregelten Austausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie Ressourcen für gemeinsame Tätigkeiten.

Informationsaustausch zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch fördern

Die Europäische Arbeitsbehörde solle zur Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern sowie diese durch konzertierte und gemeinsame Kontrollen unterstützen. Außerdem solle sie die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten für Bürger und Unternehmen unterstützen und vermittelnd bei Streitigkeiten tätig werden.

Unterstützung für EURES

Weiter solle die EU-Arbeitsbehörde das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) unterstützen und die Aufgaben der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit übernehmen und ausbauen.

Keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene

Die Kommission stellt klar, dass keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen würden und die Mitgliedstaaten weiterhin in vollem Umfang für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zuständig sein würden. Der Mehrwert der Behörde bestehe darin, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten werde, so dass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden könnten. Das Jahresbudget für die Behörde werde rund 50 Millionen Euro betragen. Sie werde etwa 140 Bedienstete haben, darunter 60 abgeordnete nationale Sachverständige, die von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten unter anderem als nationale Verbindungsbeamte eingesetzt würden.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2019.