EU-Kommission: EU-Japan-Abkommen tritt in Kraft

Am 01.02.2019 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft. Wie die Europäische Kommission mitteilt, entsteht dadurch die größte offene Handelszone der Welt.

Produktschutz und Abschaffung von Zöllen

Nach Angaben von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bietet das neue Abkommen den Verbrauchern eine größere Auswahl und günstigere Preise. Es schütze besondere europäische Produkte in Japan und umgekehrt, beispielsweise Nürnberger Rostbratwürstchen oder umgekehrt das "Kobe-Rindfleisch". Kleinen Unternehmen gebe das Abkommen auf beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit auf einen völlig neuen Markt auszudehnen. Es sorge dafür, dass europäische Unternehmen jedes Jahr eine Milliarde Euro an Zöllen einsparen. Dadurch und durch vereinfachte Zollverfahren erhalte der bereits existierende gemeinsame Handel einen kräftigen Schub, so Juncker. Vor allem aber gehe es um Werte, Grundsätze und Fairness, unterstreicht der Kommissionspräsident. So seien hohe Standards in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Verbraucherschutz festgelegt worden, teilt EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström mit.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird laut Kommission nicht nur die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, sondern auch eine Reihe überkommener nichttarifärer Hemmnisse beseitigt, beispielsweise durch die Übernahme internationaler Standards im Automobilbereich. Außerdem würden Hindernisse für wichtige Lebensmittel- und Getränkeexporteure in der EU, die Waren für 127 Millionen japanische Verbraucher ausführen, abgebaut und die Exportchancen in vielen anderen Sektoren erhöht. Der jährliche Handel zwischen der EU und Japan könnte um fast 36 Milliarden Euro steigen, sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist, stellt die Kommission in Aussicht.

Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Pariser Klimaschutzübereinkommen

Die EU und Japan hätten sich auf die Festlegung ehrgeiziger Standards für nachhaltige Entwicklung geeinigt, und der Text enthalte zum ersten Mal ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019.