Elektronische Beweise sehr bedeutsam
Laut EU-Kommission braucht es in 85% der Ermittlungen elektronische Beweise. Die größten Anbieter zum Speichern der Daten hätten ihren Sitz jedoch in den USA. Derzeit dauere es im Schnitt zehn Monate, bis Zugang gewährt wird. Derzeit arbeiten die Provider auf freiwilliger Basis mit europäischen Ermittlern zusammen. Die EU-Staaten hatten sich bereits im Dezember 2018 darauf geeinigt, dass Ermittler innerhalb der EU zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher Zugriff auf E-Mails und Chat-Mitteilungen aus anderen EU-Ländern erhalten sollen. Darüber müssen sie mit dem Europaparlament jedoch noch verhandeln.
Verfügbarkeit innerhalb von zehn Tagen angestrebt
Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass Dienstanbieter Beweise wie E-Mails, Textnachrichten, Fotos oder Videos, aber auch Informationen über den Datenverkehr im Netz den Ermittlungsbehörden künftig innerhalb von zehn Tagen zur Verfügung stellen müssen. Zudem sollen Datenschutz und Grundrechte gewahrt werden. Für amerikanische Behörden würden umgekehrt die gleichen Rechte gelten. Die EU-Staaten müssen dem Verhandlungsbeginn noch zustimmen.
EU-Kommission will in Verhandlungen zur Aktualisierung der Budapest-Konvention einsteigen
Zudem schlug die EU-Kommission am 05.02.2019 vor, in die Verhandlungen zur Aktualisierung der sogenannten Budapest-Konvention einzusteigen. Diese internationale Vereinbarung wurde 2001 geschlossen setzt einen rechtlichen Rahmen zur Ermittlung von Straftaten, die im Internet begangen werden. Derzeit laufen Verhandlungen, die das Abkommen an den aktuellen Stand der Technik anpassen sollen. 62 Länder sind an der Vereinbarung beteiligt – unter ihnen 26 EU-Staaten, die USA, Kanada, Japan und Australien.