Vestager: Konzern konnte massiv Steuern einsparen
"Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert", sagte Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: "Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben."
Gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten
Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.
Unternehmen änderte Praxis im Jahr 2015
Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.
Apple zur Rekord-Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert
2016 hatte die EU-Kommission bereits den iPhone-Hersteller Apple wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit Irland zur Rekord-Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005% gesunken. Irland und Apple wehren sich gegen diese Entscheidung bereits vor Gericht.