Unter anderem Wattestäbchen und Einweggeschirr betroffen
Konkret geht es um ein Verbot ausgewählter Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Stäbchen für Ballons sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol. Betroffen sind auch alle Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieser soll sich nach der Nutzung zwar zersetzen; jedoch zeigten Untersuchungen, so die Kommission, dass dies nicht vollständig passiert und so die Menge an Mikroplastik in der Umwelt weiter steigt.
Verbot soll ab 2021 gelten
Das beschlossene Verbot soll ab 2021 greifen. Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Regeln noch endgültig zustimmen. Danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Neue Recyclingziele
Neben dem Verbot der Einweg-Produkte soll es künftig auch neue Recyclingziele geben. Die Mitgliedstaaten sollen 90% der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln müssen. Außerdem sollen für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen neue verbindliche Ziele von 25% bis 2025 und 30% bis 2030 gelten.
Erweiterte Herstellerhaftung
Darüber hinaus soll das Verursacherprinzip durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung gestärkt werden. Demnach sollen die Hersteller ihren Beitrag zu den Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen. Dies soll zum Beispiel für Hersteller von Tabakerzeugnissen mit Filtern aus Kunststoff und für die Hersteller von Fischfanggerät gelten, das häufig im Meer zurückgelassen wird. Vorgesehen ist auch eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel sowie anderer Produkte wie Feuchttücher.
Ähnlicher Ansatz wie bei Plastiktütenrichtlinie
Die vorgeschlagene Richtlinie verfolgt laut Kommission einen ähnlichen Ansatz wie die Plastiktütenrichtlinie von 2015, die zu einer raschen Veränderung des Verbraucherverhaltens geführt habe. Die Kommission rechnet mit ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen, darunter die Vermeidung der Emission von 3,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030, die Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Milliarden Euro belaufen würden sowie Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Milliarden Euro.