EU-Kommission: Einigung auf neue Regeln für grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Wie die Kommission am 29.01.2019 mitteilt, wird damit der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU verbessert.

Harmonisierte Entschädigungsmöglichkeiten bei defekten Produkten

Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software et cetera) fehlerhaft seien, hätten die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig hätten sie auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gölten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten. Und die Unternehmen würden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb profitieren, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt‚ und EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2019.