Polen könnte seine Stimmrechte verlieren
Art. 7 EU-Vertrag sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der im Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.
Neues Vertragsverletzungsverfahren in Vorbereitung
Sollten die geplanten polnischen Gesetze in der derzeit vorliegenden Form umgesetzt werden, würde dies beträchtliche negative Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz haben, teilte Timmermans mit. Die EU-Kommission wolle in der kommenden Woche erneut über die Möglichkeit eines Verfahrens nach Art. 7 EUV beraten. Zudem werde ein neues Vertragsverletzungsverfahren vorbereitet.
Kritiker sehen Gefahr für Demokratie und Gewaltenteilung
Die jüngsten Pläne der nationalekonservativen Regierung sehen unter anderem die Entlassung der Landesrichterräte sowie einen größeren Regierungseinfluss bei der Wahl ihrer Nachfolger vor. Nach Einschätzung von Kritikern könnten über die Justizreform Demokratie und Gewaltenteilung in dem EU-Mitgliedsland ausgehebelt werden.