EU-Kommission drängt auf Vollendung der Bankenunion bis 2018

Die Europäische Kommission will die Bankenunion vorantreiben und strebt eine Vollendung bis 2018 an. Dazu hat sie am 11.10.2017 einen Fahrplan vorgelegt, wie eine Einigung über alle noch ausstehenden Elemente auf der Grundlage der bestehenden Zusagen des Rates verwirklicht werden kann.

Rasche Einigung über das Bankenunion-Paket

Die Kommission ruft das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, ihre Vorschläge zur Verringerung der Risiken und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken in der EU vom November 2016 so rasch wie möglich anzunehmen. Die Vorschläge enthielten die verbleibenden Bestandteile der im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und im Rat für Finanzstabilität vereinbarten Regeln. Sie sollten die infolge der Finanzkrise in die Wege geleiteten Reformen ergänzen und gewährleisten, dass die noch verbliebenen Gefahren für die Finanzstabilität angegangen werden. Gleichzeitig solle die Reform die Banken in die Lage versetzen, die Realwirtschaft weiterhin zu finanzieren.

Schrittweise Einführung des europäischen Einlagenversicherungssystems

Alle Einleger in der Bankenunion sollten unabhängig von ihrem Wohnort den gleichen Schutz genießen, so die Kommission weiter. Um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) und Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen zu erleichtern, schlägt sie jetzt mögliche Schritte in Bezug auf die Phasen und den Zeitplan des EDIS vor. Insbesondere rät sie zu einer Staffelung der Einführung des EDIS gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag vom November 2015. Sie soll in zwei Stufen erfolgen und mit einer (kürzeren) Rückversicherungsphase beginnen, die dann in einer zweiten Stufe in eine Mitversicherung mündet. Allerdings würde der Übergang zu dieser zweiten Stufe an die Bedingung geknüpft, dass bei der Verringerung der Risiken Fortschritte erzielt wurden. In der Rückversicherungsphase würde nur eine Liquiditätsdeckung für die nationalen Einlagensicherungssysteme bereitgestellt. In der Mitversicherungsstufe würde das EDIS zunehmend auch Verluste decken.

Fiskalische Letztsicherung für Bankenunion

Bei Einführung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) waren sich die Mitgliedstaaten über die Bedeutung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) für die Wahrung der Finanzstabilität einig. So soll laut Kommission gewährleistet werden, dass, nachdem die Privatanleger mittels des "Bail-In" Verluste getragen haben, der Fonds über ausreichende Mittel verfügt, um die Abwicklung einer Großbank oder mehrerer Banken innerhalb eines kurzen Zeitraums bewältigen zu können. Die entstandenen Kosten sollen vom Bankensektor zurückerlangt werden, um mittelfristig die Haushaltsneutralität der Maßnahmen zu sichern.

Kreditlinie des ESM als wirksamste Option

Im Reflexionspapier der Kommission über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion wurde eine Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als die wirksamste Option eingeschätzt. Diese Arbeiten sollten in das anstehende Paket der Kommission zur Vertiefung der Union einfließen, zu dem auch ein Vorschlag zur Umwandlung des ESM in einen Europäischen Währungsfonds auf der Grundlage geltenden Unionsrechts zählen werde. In diesem Zusammenhang müsse eine effiziente Beschlussfassung ermöglicht werden, damit die anvisierte Letztsicherung rasch eingesetzt werden könne, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.

Weitere geplante Maßnahmen

Die Kommission arbeitet eigenen Angaben zufolge bereits an einem umfassenden Paket von Maßnahmen zum Abbau der notleidenden Kredite und zu ihrer Vermeidung in der Zukunft, wie am 11.07.2017 im Rat vereinbart. Um pragmatische Wege zur Lösung des Staaten-Banken-Nexus zu finden, verweist die Kommission auf die laufenden Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Verbriefung von Staatsanleihen (Sovereign Bond-Backed Securities – SBBS). Die Kommission will zudem im Dezember 2017 vorschlagen, dass große Wertpapierfirmen, die bankähnlichen Tätigkeiten nachgehen, als Kreditinstitute betrachtet und der Bankenaufsicht unterstellt werden. In der Bankenunion würden sie im Rahmen des SSM und damit auch durch die Europäische Zentralbank beaufsichtigt. Dadurch werde gewährleistet, dass die aufsichtsrechtlichen Vorschriften einheitlich angewandt werden und dass sowohl große Wertpapierfirmen als auch Kreditinstitute den gleichen hohen aufsichtsrechtlichen Standards unterliegen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2017.

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