X (vormals Twitter) verstoße gegen den DSA, indem es Dark Pattern verwende und somit Nutzer irreführe, kein angemessenes Werbearchiv zur Verfügung stelle und den Zugang zu Daten für Forscher blockiere, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Damit veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige Untersuchungsergebnisse zum DSA. X kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Durch Änderungen seines Vorgehens kann X die Kommission etwa davon überzeugen, dass sich die Plattform an EU-Regeln hält. Damit könnte der US-Konzern eine Strafe abwenden. Die Kommission betont, dass ihre heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.
Als Dark Pattern bezeichnet man ein Design des Benutzerinterfaces von Internetseiten, dass darauf ausgelegt ist, die Nutzenden in die Irre zu führen und sie so zu Handlungen oder Vertragsabschlüssen zu verleiten, die ihren Interessen entgegenlaufen. X wirft die EU-Kommission vor, seine Schnittstelle für "verifizierte Konten", die "blauen Häkchen" in einer Weise zu verwenden, die nicht der Branchenpraxis entspricht und die Nutzer täuscht. Das blaue Häkchen werde üblicherweise genutzt, um die Authentifizierung oder Legitimität eines bestimmten Kontos zu kennzeichnen. Bei X könne aber jedermann einen solchen "überprüften" Status abonnieren - gegen Geldzahlung, ohne Überprüfung. Dies behindere die X-Nutzer darin, freie und fundierte Entscheidungen über die Authentizität der Konten und deren Inhalte zu treffen. Laut Kommission gibt es Belege "für motivierte böswillige Akteure", die das "verifizierte Konto" missbrauchen, um Nutzer zu täuschen.
Weitere mögliche Verstöße: Werbung und Forschung
X biete außerdem kein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv. Insbesondere behindere das Design die erforderliche Überwachung und Erforschung neu auftretender Risiken, die sich aus dem Online-Vertrieb von Werbung ergeben. Die Kommission geht davon aus, dass einzelne Werbeanzeigen in betrügerischer Absicht geschaltet wurden. So habe man etwa Betrugsversuche mit Werbung für Krypto-Währung festgestellt.
Schließlich gewähre X Forschenden keinen Zugang zu seinen öffentlichen Daten gemäß den im DSA festgelegten Bedingungen. Insbesondere untersage X förderfähigen Forschenden, unabhängig auf seine öffentlichen Daten zuzugreifen. Dadurch könnten Forschungsprojekte behindert werden oder es seien unverhältnismäßig hohe Gebühren zu zahlen.
"X hat nun das Recht auf Verteidigung, aber wenn wir unsere Auffassung bestätigen, werden wir Geldbußen verhängen und erhebliche Änderungen fordern", sagte EU-Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt. Eine Geldbuße von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes der Plattform ist möglich. Die Kommission kann auch Zwangsgelder verhängen, um eine Plattform zur Einhaltung der EU-Vorschriften zu zwingen. Das Unternehmen war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Musk reagierte bei X patzig: "Woher wissen wir, dass Sie echt sind?", fragte er zu einem Post von Breton.