EU-Kommission befreit Einfuhr medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer

Die Europäische Kommission stellt die Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern vorübergehend von Zöllen und Mehrwertsteuer frei. Dies hat sie am 03.04.2020 auf Anträge der EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs entschieden. Als Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus soll dadurch die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert werden.

Regelung gilt zunächst für 6 Monate

Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden. Der Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30.01.2020.

Hintergrund

Das geltende EU-Recht enthält Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen. Diese können in der durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden. Das Zollrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die "für Katastrophenopfer bestimmt sind". Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst. Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der EU (Richtlinie 2009/132/EG).

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2020.

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