EU-Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen

Weil Polen die jüngsten Urteile zur Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter nicht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission heute beim Gerichtshof der Europäischen Union die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen das Land beantragt. Konkret geht es um die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, die ihre Maßnahmen gegen Richter immer noch nicht vollständig eingestellt hat. 

Kommission fordert tägliches Zwangsgeld

Die Kommission beschloss, beim Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Polen zu beantragen, um die Einhaltung der einstweiligen Anordnung des EuGH gemäß Art. 279 AEUV vom 14.07.2021 sicherzustellen. Die Anordnung betraf die Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens und die Aussetzung weiterer Bestimmungen des polnischen Rechts, die die richterliche Unabhängigkeit berühren. Die Kommission fordert den Gerichtshof auf, gegen Polen ein tägliches Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro zu verhängen, solange die durch den Beschluss des Gerichtshofs verhängten Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt sind. Polen hatte angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitet derzeit aber noch alte Fälle ab.

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Außerdem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, weil das Land dem EuGH-Urteil vom 15.07.2021 nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. "Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in gleicher Weise gewährleistet werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben", so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2021.