EU-Kommission: Amazon-Prime-Kündigung wird unkomplizierter

Die Kündigung eines Amazon-Prime-Abos soll künftig mit nur zwei Klicks möglich sein. Bisher mussten sich Verbraucher, die ihre Mitgliedschaft beenden wollten, durch komplizierte Navigationsmenüs scrollen. Die EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden hatten im Gespräch mit Amazon auf eine Änderung des Kündigungsverfahrens gedrungen. Amazon sagte daraufhin eine Anpassung an die EU-Verbraucherschutzvorschriften zu. Abmelden müsse so einfach sein wie Anmelden, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Verbot für Manipulatives Design und "Dark Patterns" gefordert

"Ein Online-Abonnement abzuschließen, kann eine praktische Sache sein, da man sich oft sehr einfach anmelden kann. Die Abmeldung sollte aber genauso einfach sein", so Reynders. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürften bei der Wahrnehmung ihrer Rechte keinem Druck durch die Plattformen ausgesetzt sein, heißt es in der Stellungnahme der Kommission weiter. Eine Sache sei jedenfalls klar: Manipulatives Design und "Dark Patterns" gehörten verboten. Reynders begrüßte dazu die Zusage von Amazon, seine Verfahren zu vereinfachen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher frei entscheiden und auf einfachem Wege abmelden können.

Reaktion auf Beschwerden von Verbraucherverbänden

Nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs wurde die Kommission im April 2021 in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden tätig. Das gemeldete Verfahren war so gestaltet, dass bei der Abmeldung zahlreiche Hindernisse überwunden werden mussten, darunter komplizierte Navigationsmenüs, unklare Formulierungen, verwirrende Wahlmöglichkeiten und wiederholte Verleitungstechniken ("Nudging"). Amazon hat sich nun verpflichtet, sein Abmeldeverfahren zu verbessern, und wird die Änderungen ab sofort umsetzen. Die Kommission und die nationalen Behörden kündigten an, nun genau zu beobachten, ob Amazon seine Zusagen zur Angleichung an das EU-Verbraucherrecht erfüllt.

Gitta Kharraz, 5. Juli 2022.