Das EU-Parlament hat einen Vorschlag der EU für eine Änderung des EU-Klimagesetzes angenommen. Dabei wurde ein neues, mittelfristiges und verbindliches EU-Klimaziel für 2040 festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 um 90% zu senken.
EU-Emissionshandelssystem flexibilisieren
Ab 2036 könnten bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsreduktionen über internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erzielt werden. Das Parlament fordert jedoch Zusicherungen, dass dies "robusten Schutzmaßnahmen unterliegt". Die Kommission hatte eine Obergrenze von bis zu drei Prozentpunkten vorgeschlagen.
Die Abgeordneten fordern zudem die Möglichkeit, inländische dauerhafte CO₂-Entnahmen zu nutzen, um schwer zu reduzierende Emissionen im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) auszugleichen, sowie eine erhöhte Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten, um die Ziele möglichst kosteneffizient zu erreichen.
Das Parlament unterstützt einen Vorschlag der Mitgliedstaaten, die Einführung des EU-ETS2 um ein Jahr von 2027 auf 2028 zu verschieben. Das ETS2 umfasst CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Kraftstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr.
Überprüfung des 2040-Ziels
Die Kommission soll alle zwei Jahre überprüfen, welche Fortschritte es bei den Zwischenzielen gegeben hat. Dabei soll sie nach dem Willen der Parlamentarier die neuesten wissenschaftlichen Daten, technologischen Entwicklungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigen.
Unter anderem soll sie den Stand der Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene im Vergleich zu dem bewerten, was erforderlich ist, um das Ziel für 2040 zu erreichen. Auch fordert das Parlament, die Kommission möge neue Herausforderungen und das Potenzial zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU analysieren. Die Überprüfung müsse auch Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte berücksichtigen.
Verhandlungen können starten
Im Anschluss an die Ergebnisse der Überprüfung soll die Kommission gegebenenfalls eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder die Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen, so das EU-Parlament – etwa zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU.
Wie das EU-Klimagesetz tatsächlich aussehen wird, ist damit noch nicht entschieden. Das Parlament will über die endgültige Fassung des Gesetzes nun mit den EU-Mitgliedstaaten verhandeln.


