EU klagt gegen US-Sonderzölle für Stahl und Aluminium und ergreift Gegenmaßnahmen

Die EU wird Klage bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die von den USA verhängten Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der Europäischen Union einreichen. Dies gab EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am 01.06.2018 bekannt. Gleichzeitig bringe die EU Ausgleichsmaßnahmen auf den Weg, die gemäß den WTO-Regeln ab dem 20.06.2018 greifen könnten.

USA wollen Zölle in Höhe von 25% und 10% erheben

Nach einer zweimonatigen Ausnahmefrist hatten die Vereinigten Staaten am 31.05.2018 angekündigt, Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25% beziehungsweise 10% zu belegen. Die US-Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, die heimische Industrie der USA vor Importkonkurrenz zu schützen. Die EU-Kommission sieht darin einen eindeutigen Verstoß gegen die WTO-Vorschriften.

EU will im Gegenzug zusätzliche Zölle auf bestimmte US-Produkte verhängen

Um die Situation wieder ins Gleichgewicht zu bringen, hat die Kommission angekündigt, dass sie entsprechend einer nach den WTO-Regeln bestehenden Möglichkeit nun ihrerseits auf eine Liste von US-Produkten zusätzliche Zölle verhängen wird. Die Höhe der Zölle entspreche dabei dem Schaden, der durch die neuen US-Handelsbeschränkungen für EU-Erzeugnisse entsteht. Die Liste der US-Produkte finde die Unterstützung der Mitgliedstaaten. Die EU habe der WTO am 18.05.2018 mitgeteilt, dass sie möglicherweise Ausgleichsmaßnahmen ergreifen wird, und könnte diese, den Regeln der Welthandelsorganisation entsprechend, 30 Tage nach diesem Datum in Kraft treten lassen. Die Kommission kündigte an, nun in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen förmlichen Beschluss zu fassen, um die Ausgleichsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Mögliche Einführung von Schutzmaßnahmen für Stahl eingeleitet

Außerdem hat die Kommission eigenen Angaben zufolge am 26.03.2018 eine Untersuchung im Hinblick auf die mögliche Einführung von Schutzmaßnahmen für Stahl eingeleitet. Die Kommission habe neun Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese Entscheidung könne im Rahmen des Verfahrens auch früher getroffen werden, wenn die Untersuchung bestätigt, dass rasch gehandelt werden muss. Die Kommission habe zudem ein System zur Überwachung der Einfuhren von Aluminium eingerichtet, um vorbereitet zu sein, falls sich in diesem Sektor Maßnahmen als notwendig erweisen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2018.