EU-Kartellwächter untersuchen Praktiken von Facebook bei Online-Anzeigen

Die Europäische Kommission startet eine Untersuchung gegen Facebook wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße beim Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace", über den Facebook-Nutzer Waren voneinander kaufen und verkaufen können. Die EU-Wettbewerbshüter prüfen, ob Facebook den Wettbewerb auf benachbarten Märkten beeinträchtigen kann, insbesondere bei Online-Kleinanzeigen, wo das Unternehmen über sein soziales Netzwerk ebenfalls vertreten ist.

Mögliche Nutzung wertvoller Daten von Konkurrenzunternehmen

Wenn Konkurrenzunternehmen von Facebook in dessen sozialem Netzwerk für ihre Dienste werben, gelange Facebook möglicherweise in den Besitz wirtschaftlich wertvoller Daten, so die Kommission. Diese Daten könnte Facebook dann im Wettbewerb mit ihnen nutzen. Dies gelte insbesondere für Betreiber von Online-Kleinanzeigendiensten, über die viele europäische Verbraucher Produkte kaufen und verkaufen. Viele Betreiber von Online-Kleinanzeigendiensten schalteten im sozialen Netzwerk von Facebook Werbung für ihre Handelsplattformen und stünden gleichzeitig mit Facebooks Online-Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace" im Wettbewerb.

Verfälschung des Wettbewerbs im Bereich der Online-Kleinanzeigendienste möglich

Nach Abschluss ihrer vorläufigen Untersuchung könne die Kommission nicht ausschließen, dass Facebook den Wettbewerb im Bereich der Online-Kleinanzeigendienste verfälscht. Konkret hege sie die Sorge, dass Facebook die Daten, die es von konkurrierenden Betreibern im Rahmen ihrer Werbung im sozialen Netzwerk von Facebook erlangt, ausnutzen könnte, um seinem eigenen Online-Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace" Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. So könnte Facebook beispielsweise aus den Werbeaktivitäten seiner Wettbewerber genaue Informationen über die Präferenzen der Nutzer ableiten und diese Daten nutzen, um "Facebook Marketplace" entsprechend anzupassen.

Unlautere Kopplung zwischen Facebook und seinem Marketplace?

Die Kommission kündigte zudem an zu prüfen, ob die Art und Weise, wie "Facebook Marketplace" in das soziale Netzwerk eingebettet ist, eine Form der Kopplung darstellt, die es ihm auf unlautere Weise erleichtert, Kunden zu erreichen und konkurrierende Online-Kleinanzeigendienste auszuschließen. Diese Praktiken könnten gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Art. 101 AEUV) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) verstoßen. Die Kommission gab bekannt, diese eingehende Untersuchung vorrangig zu behandeln. Das Verfahren werde ergebnisoffen geführt.

Zusammenarbeit mit britischer Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) habe ebenfalls eine Untersuchung zur Nutzung von Daten durch Facebook eingeleitet. Die Europäische Kommission will sich bemühen, im Zuge der fortschreitenden, voneinander unabhängigen Untersuchungen eng mit der CMA zusammenzuarbeiten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2021.