In Deutschland und mindestens 17 weiteren Ländern werden künftig europäische Staatsanwälte beim Verdacht auf Missbrauch oder Unterschlagung von EU-Geld ermitteln. Darauf haben sich Justizminister der teilnehmenden Staaten beim Treffen der EU-Justizminister am 08.06.2017 in Luxemburg geeinigt. Es wird damit gerechnet, dass die neue Behörde ab 2020 mit 20 beteiligten Ländern an den Start geht.
Oettinger: Keine Toleranz bei grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug
“In keiner Weise tolerieren wir Betrug zulasten des EU-Haushalts. Jeder Cent muss unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, kommentierte der deutsche EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger. Um welche Beträge es geht, lässt sich nur schwer beziffern. Nach Angaben der EU-Kommission entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich. Über die europäische Staatsanwaltschaft war jahrelang verhandelt worden, weil die strafrechtliche Verfolgung von Vergehen bislang eine rein nationale Zuständigkeit ist. Derzeit wollen nicht alle 28 EU-Staaten mitmachen, eine spätere Teilnahme steht ihnen aber offen.
Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2017 (dpa).
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