Unabhängigkeit der Justiz überwiegend besser geworden oder stabil geblieben
Das EU-Justizbarometer gibt einen vergleichenden Überblick über die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Laut Kommission liegt der Schwerpunkt im Justizbarometer 2018 auf der Unabhängigkeit der Justiz. Besonderes Augenmerk gelte den Räten für das Justizwesen, der Einmischung von Exekutive und Parlament in die Ernennung und Entlassung von Richtern und Gerichtspräsidenten sowie der Organisation der Staatsanwaltschaften. Die Untersuchung komme zu dem Ergebnis, dass sich die Unabhängigkeit der Justiz in den Augen der Unternehmen in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten gegenüber dem Vorjahr oder seit 2010 verbessert habe oder sie stabil geblieben sei. In einigen Ländern habe sie sich aber auch verschlechtert. Als Gründe für eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern hätten sowohl die Bürger als auch die Unternehmen am häufigsten Einflussnahme oder Druck durch Staat und Politiker genannt. Die Untersuchung zeige ferner, dass es einen breiten Trend hin zu einer größeren Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gibt, anstatt sie der Exekutive unterzuordnen oder an sie anzubinden.
Zivil- und handelsrechtliche Verfahren in mehreren EU-Staaten zu lang
Unter dem Aspekt der Effizienz der Justiz enthält das Justizbarometer der Kommission zufolge erstmals Daten über die Länge der Gerichtsverfahren in allen Instanzen. Danach seien zwar positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten mit Problemen zu beobachten, doch seien die zivil- und handelsrechtlichen Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor sehr langwierig. Deutschland liegt nach der Untersuchung mit einer Dauer von etwa 200 Tagen für erstinstanzliche zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten im Jahr 2016 im Mittelfeld. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche dauerten die erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten durchschnittlich ein Jahr. In einigen Mitgliedstaaten könnten sie im Schnitt sogar zwei oder mehr Jahre dauern.
Finanzbedarf wird meist nicht nach der aktuellen Arbeitsbelastung bemessen
Unter dem Aspekt der Qualität der Justiz spielen die Finanzmittel für die Justizsysteme eine bedeutende Rolle. Nach dem Justizbarometer 2018 sei die Höhe der gesamtstaatlichen Ausgaben für das Justizwesen in den meisten Mitgliedstaaten insgesamt stabil geblieben, so die Kommission. Allerdings bestünden große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Die Mitgliedstaaten zögen meist historische oder tatsächliche Kosten für die Ermittlung des Finanzbedarfs heran, anstatt sich auf die tatsächliche Arbeitsbelastung oder die von den Gerichten veranschlagten Mittel zu verlassen. 16 Mitgliedstaaten hätten EU-Mittel zur Unterstützung ihrer Justizsysteme verwendet.