EU will Frauen besser vor Gewalt schützen

Die EU sagt Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt den Kampf an. Eine Richtlinie, die das Europaparlament am Mittwoch gebilligt hat, sieht Maßnahmen gegen Vergewaltigungen vor, verbietet Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen sowie Zwangsheirat und verschärft die Vorschriften gegen Cybergewalt.

Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, sollen demnach künftig in der gesamten EU unter Strafe stehen, entschied eine Mehrheit der Europaabgeordneten. Außerdem müssten Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Der Deutschen Frauenrat begrüßte die Richtlinie. "Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung", sagte Vorstandsmitglied Sylvia Haller der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb ist die EU-Richtlinie ein so herausragender Meilenstein für den Gewaltschutz." Sie monierte aber eine schwerwiegende "Leerstelle beim Tatbestand Vergewaltigung."

In der Richtlinie wurden keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigungen geregelt. Das Parlament hatte eine solche Regelung gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe, die EU damit ihre Kompetenzen möglicherweise überschreite. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr als hundert prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben. 

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Für die Umsetzung der Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten dann drei Jahre Zeit. "Gleichstellung ist nicht möglich, solange Gewalt gegen Frauen besteht. Wir müssen sicherstellen, dass die Täter nicht ungestraft davonkommen", sagte die Mitberichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, Frances Fitzgerald (EVP, Irland). Der EuGH hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Gewalt gegen Frauen Verfolgung darstellt, sodass die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.

Redaktion beck-aktuell, bw, 25. April 2024 (ergänzt durch Material der dpa).