EU-Gesetzgeber beschließen strengere Regeln im Kampf gegen Terrorfinanzierung

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig schneller grenzüberschreitenden Zugang zu Finanzinformationen erhalten, die für Ermittlungen bei schweren Straftaten erforderlich sind. Hierauf haben sich am 12.02.2019 das Europäische Parlament und der Rat geeinigt. Die geplante Richtlinie muss allerdings von Rat und Parlament noch förmlich angenommen werden.

Zugang zu Finanzinformationen bislang zu langsam und umständlich

Mit moderner Technologie könnten Kriminelle und Terroristen innerhalb weniger Minuten Geld zwischen Finanzinstituten transferieren. Der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen sei oft zu langsam und umständlich, sodass sie Terroristen und Schwerkriminelle nicht ausreichend bekämpfen könnten, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Bessere Zusammenarbeit zwischen zuständigen Stellen

Nach der geplanten Neuregelung sollen Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen künftig direkten Zugriff auf die in nationalen zentralisierten Registern enthaltenen Informationen über Bankkonten erhalten, sodass sie feststellen könnten, bei welchen Banken ein Verdächtiger über Konten verfügt. Datenschutzmaßnahmen sollen gewährleisten, dass den Strafverfolgungsbehörden nur in bestimmten Fällen von schwerer Kriminalität oder Terrorismus begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers zur Verfügung gestellt werden. Die Richtlinie sieht außerdem eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, Europol und den Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) vor.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2019.

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