EU-Gerichte schwächen? Kritik an Ex-Brexit-Unterhändler Barnier

Der um das französische Präsidentenamt kämpfende Ex-Brexit-Chefunterhändler Michel Barnier hat eine Beschränkung des Einflusses europäischer Gerichte in Migrationsfragen gefordert und sich damit scharfe Kritik aus Brüssel eingehandelt. Die EU-Kommission verwies am Donnerstag darauf, dass aus den EU-Verträgen ganz klar eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik hervorgehe.

Barnier: "Rechtliche Souveränität wiedererlangen"

Bei einer Veranstaltung seiner Partei Les Républicains am Donnerstag hatte Barnier laut einem Tweet von Abgeordneten gesagt: "In Bezug auf die Einwanderung müssen wir unsere rechtliche Souveränität wiedererlangen, um uns nicht länger den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fügen zu müssen." Barnier hatte Ende August erklärt, Spitzenkandidat der französischen Konservativen für die Präsidentenwahl werden zu wollen. Er hat aber parteiintern noch mehrere Konkurrenten. Seine Aussage ist vor dem Hintergrund brisant, dass sich europäische Gerichte seit Jahren Angriffen aus Staaten wie Polen und Ungarn ausgesetzt sehen, die deren Autorität anzweifeln. Ein Sprecher von der Leyens erklärte zu dem nun ebenfalls von Barnier infrage gestellten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass dieser die Einhaltung der Grundrechte auf dem Kontinent sicherstelle und "das Herzstück des Nachkriegseuropas" sei. Auf den Grundsätzen und Werten des EGMR beruhe auch die Europäische Union.

Kritik aus dem EU-Parlament

Auch aus dem EU-Parlament kam Kritik. "Die Worte Barniers untergraben die Position der EU-Kommission, die versucht, die Priorität des EU-Rechts gegen die Angriffe vonseiten Ungarns, Polens und sogar des deutschen Verfassungsgerichts zu verteidigen", schrieb der konservative polnische Europaabgeordnete Jacek Saryusz-Wolski am Freitag auf Twitter. Barnier twitterte noch am Donnerstagabend: "Lassen Sie uns ruhig bleiben." Er habe lediglich ein "konstitutionelles Schutzschild" vorgeschlagen, das sich ausschließlich auf Einwanderungsfragen beziehen solle. Schon im Juli hatte Barnier in der Tageszeitung "Le Figaro" erklärt, was er unter diesem "Schutzschild" versteht: Er fordere ein Einwanderungs-Moratorium von drei bis fünf Jahren nach Frankreich. Damit dieses nicht unter Verweis auf internationale Verpflichtungen gekippt werden könne, brauche es eine Verfassungsänderung.

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2021 (dpa).