Das Gericht der Europäischen Union hat heute einen Beschluss zur Verlängerung von EU-Vermögenssperren gegen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Sohn aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt. Konkrete Auswirkungen hat dies vorerst nicht, da es für dieses Jahr schon wieder einen neuen Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen gibt. Die EU hatte im März 2014 im Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren lassen.
Präsident 2014 im Zuge von Protesten gestürzt
Grund für die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte, dass Janukowitsch, sein Sohn und andere Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht haben. Der russlandfreundliche Präsident war im Februar 2014 im Zuge von Protesten gestürzt worden und in Richtung Moskau geflohen.
Behörden leiteten strafrechtliche Verfolgung ein
Ukrainische Behörden leiteten danach eine strafrechtliche Verfolgung wegen der Veruntreuung öffentlicher Vermögenswerte ein. Dieses Verfahren ist auch Grundlage der EU-Sanktionen.
Beschlüsse mittlerweile ergänzt
In seiner Urteilsbegründung monierte das EuG nun, dass der Rat der EU nicht ausreichend geprüft habe, ob die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in der Ukraine beachtet wurden. Bereits die Sanktionsverlängerungen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 hatte das Gericht aus ähnlichen Gründen für nichtig erklärt. In dem jüngsten Sanktionsbeschluss vom 04.03.2021 hat der Rat der EU Passagen zu den Verteidigungsrechten und dem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz ergänzt.
EuG, Urteil vom 09.06.2021 - 09.06.2021 T‑302/19; T‑303/19
Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2021 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Urteile des EuG (Az.: T‑302/19 und T‑303/19) im Volltext finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Gerichtsbarkeit.
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