Harmonisierung von Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien
Von den neuen Vorschriften ist ein breites Spektrum von elektronischen Geräten erfasst wie insbesondere Mobiltelefone, Tablets und Kopfhörer sowie 40 Monate nach Geltungsbeginn der Richtlinie auch alle tragbaren Computer. Durch ein Piktogramm auf der Verpackung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden, ob ein Ladegerät mit dem neuen Gerät angeboten wird. Ein Etikett soll Auskunft über die jeweilige Ladeleistung geben.
Gerätekauf auch ohne Ladegerät
Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Wahl haben, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen. Die Möglichkeit, den getrennten Verkauf verbindlich vorzuschreiben, will die Kommission vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen. Gleichzeitig werde auch die Technologie des drahtlosen Aufladens, die ebenfalls noch nicht vereinheitlicht ist, für mehr Geräte auf dem Markt weiterentwickelt, so die Kommission.
Zwei Jahre für Umsetzung Zeit
Die nunmehr erzielte vorläufige Einigung muss in einem nächsten Schritt vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Aufseiten des Rates bedarf die vorläufige politische Einigung der Billigung durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter, bevor die formellen Schritte des Annahmeverfahrens durchlaufen werden. Die neuen Vorschriften müssen dann innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.