Informationspflicht bei Umwandlung in herkömmliches Geld
Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Krypto-Geldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren. Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Krypto-Plattformen wie Coinbase, Crypto.com oder Binance Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1.000 Euro.
Kritik und Lob
Der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. "Wie auch beim traditionellen Banktransfer muss klar nachvollziehbar sein, wer tatsächlich Absender und Empfänger der Kryptowerte ist", sagte er. Er kritisierte jedoch, dass die Transparenzvorgaben bei unabhängigen Wallets weniger stringent seien. Der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Philipp Sandner, einer der führenden Blockchain-Experten Deutschlands, zeigte sich dagegen erleichtert, dass "die harten Wünsche des Europäischen Parlaments" abgeschwächt worden seien. Dazu gehöre, dass der Identifikationszwang erst bei Summen über 1.000 Euro greife. Gerade für Unternehmen, die im Krypto-Bereich aktiv seien oder dies vorhätten, seien dies gute Nachrichten. Bevor das EU-Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken.