EU ei­nigt sich auf schär­fe­re Re­geln für Kryp­to-Trans­ak­tio­nen

Die EU hat sich in Tri­log-Ver­hand­lun­gen auf ein Ge­setz ge­ei­nigt, um Kryp­to-Über­wei­sun­gen nach­ver­fol­gen und so Geld­wä­sche mit Bit­co­in & Co. schär­fer be­kämp­fen zu kön­nen. Da­nach müs­sen Kryp­to-Platt­for­men künf­tig In­for­ma­tio­nen über Sen­der und Emp­fän­ger er­mit­teln, wenn sie Trans­ak­tio­nen ab­wi­ckeln, und sie im Fall einer Er­mitt­lung wegen Geld­wä­sche oder Ter­ro­ris­mus wei­ter­lei­ten. Bei un­ab­hän­gi­gen Wal­lets grei­fen die Pflich­ten erst ab Be­trä­gen von 1.000 Euro.

In­for­ma­ti­ons­pflicht bei Um­wand­lung in her­kömm­li­ches Geld

Die EU fo­kus­siert sich bei den Maß­nah­men gegen Kryp­to-Geld­wä­sche auf die Stel­le, an der Bit­co­in, Ether und an­de­re Di­gi­tal­wäh­run­gen in her­kömm­li­ches Geld wie Euro oder US-Dol­lar um­ge­tauscht wer­den. Daher blei­ben di­rek­te Trans­fers zwi­schen In­ha­bern von platt­form­un­ab­hän­gi­gen Kryp­to-Wal­lets außen vor. Sie wären aber oh­ne­hin schwer zu kon­trol­lie­ren. Eine Son­der­re­ge­lung gibt es zudem, wenn Kryp­to-Platt­for­men wie Co­in­ba­se, Cryp­to.com oder Bi­nan­ce Trans­ak­tio­nen mit sol­chen un­ab­hän­gi­gen Wal­lets ab­wi­ckeln: Hier greift die In­for­ma­ti­ons­pflicht ab Be­trä­gen ab 1.000 Euro.

Kri­tik und Lob

Der EU-Ab­ge­ord­ne­te Mar­tin Schir­de­wan (Linke) be­grü­ß­te die Ei­ni­gung. "Wie auch beim tra­di­tio­nel­len Bank­trans­fer muss klar nach­voll­zieh­bar sein, wer tat­säch­lich Ab­sen­der und Emp­fän­ger der Kryp­tower­te ist", sagte er. Er kri­ti­sier­te je­doch, dass die Trans­pa­renz­vor­ga­ben bei un­ab­hän­gi­gen Wal­lets we­ni­ger strin­gent seien. Der Frank­fur­ter Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler Phil­ipp Sand­ner, einer der füh­ren­den Block­chain-Ex­per­ten Deutsch­lands, zeig­te sich da­ge­gen er­leich­tert, dass "die har­ten Wün­sche des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments" ab­ge­schwächt wor­den seien. Dazu ge­hö­re, dass der Iden­ti­fi­ka­ti­ons­zwang erst bei Sum­men über 1.000 Euro grei­fe. Ge­ra­de für Un­ter­neh­men, die im Kryp­to-Be­reich aktiv seien oder dies vor­hät­ten, seien dies gute Nach­rich­ten. Bevor das EU-Ge­setz of­fi­zi­ell in Kraft tritt, müs­sen das EU-Par­la­ment und die Län­der es noch for­mell ab­ni­cken.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2022.

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